EINGEZÄUNTE HUNDEFREILAUFMÖGLICHKEIT IN MARL
QUORUM ERREICHT!!!! JUHUUUU!
1. Quorum ist erreicht!
2. Geeignetes Grundstück finden ist schwierig.
3. Expertise ist zwingend Notwendig!
4. Respekt und Wertschätzung für unsere Kommunalpolitiker!
5. Digitalisierung in Marl
6. Der formale Weg (§ 24 GO NRW, Hauptsatzung der Stadt Marl § 15).
7. Danke!
Ihr Lieben,
1)
Juhuuu! Das Quorum ist erreicht! Unser Ziel war es, 1100 Unterschriften für einen eingezäunten Hundefreilauf in Marl zu sammeln. Wir haben dieses Ziel fast drei Wochen vor Ende der Zeichnungsfrist erreicht! VIELEN LIEBEN DANK AN EUCH ALLE!!!
2)
Grundstücke in Marl liegen nicht einfach herum und warten auf unsere Hundewiese. Soviel war mir schon vorher klar. Dennoch habe ich die Komplexität mangels eigener politischer Erfahrung massiv unterschätzt. Ich freue mich wieder etwas gelernt zu haben und gebe das Thema Grundstückssuche beizeiten gerne an die zuständigen Stellen. Vermutlich setzten wir uns aber noch einmal zusammen und versuchen konstruktiv eine Lösung für alle Beteiligten (Hunde, Hunde-Besitzende, Reiter*innen, Mountainbiker*innen, Wildtiere, Wanderer) zu finden.
3)
Wir suchen eine nachhaltige, sinnvolle, umsetzbare Lösung, die von den Bürger*innen angenommen wird. Mit dem Team von Expertinnen schaffen wir vermutlich eine Lösung mit höherer Qualität. An dieser Stelle möchte ich mich bei Pia Gröning für ihre Ideen bedanken. Aber auch Anne und Kim, Sandra, Maria und Nathalie bin ich dankbar für ihr Engagement und Leistung!
4)
Mein Bild der Kommunalpolitiker*innen hat sich gewandelt. Ihr macht das klasse. Ich könnte euren Job nicht machen. Ihr habt meinen Respekt, meine Achtung und Wertschätzung. Ihr habt Zeit investiert, obwohl es nicht euer Thema ist. Danke.
5)
Wie weit ist die Digitalisierung in Marl? Ich bin sicher, dass noch viel mehr Bürger*innen unterschrieben hätten. Angst vor dem Internet (Wer bekommt meine Daten?), oder auch kein Zugang haben einige weitere Unterschriften verhindert. Ist das ein Generationenproblem?
6)
Wie geht es weiter? Ich werde in den nächsten Tagen im Bürgermeisteramt der Stadt Marl um einen Termin zur Übergabe der Unterschriften bitten.
§ 24 GO NRW besagt: “(1) Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden.“.
Hauptsatzung der Stadt Marl § 15 besagt: “1. Anregungen und Beschwerden (Petitionen) von Einwohnerinnen bzw. von Einwohnern der Stadt Marl, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen, sind von der Verwaltung dem Haupt- und Finanzausschuss vorzulegen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Ihnen sollte eine Stellungnahme der Verwaltung beigefügt sein. Die Beschwerdeführerin bzw. der Beschwerdeführer erhält Rederecht, über das der Ausschuss entscheidet.“.
7)
Ich möchte mich bei meiner Frau Katrin bedanken, die sich viele Ideen in der Rohfassung angehört und einige verworfen hat. Und bei all dem nicht gesehen wird. Ohne dich wäre ich nicht ich.
Viele liebe Grüße, Harald und die Hunde
Autor:Harald Hutter aus Marl |
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