Quarantänen von Eingereisten aus Risikogebieten sind aufgehoben
Ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster hat am Freitag, 20. November, wesentliche Bestandteile der aktuellen Corona-Einreiseverordnung für NRW außer Vollzug gesetzt. Das teilt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit. Das Minsterium weiter: "Die Regelungen der Verordnung werden daher aktuell nicht angewendet, auf der Verordnung beruhende bereits begonnene Quarantänen sind ab sofort nicht mehr bindend."
Für alle, die wegen der Einreise aus einem Risikogebiet in Quarantäne sind, ist diese sofort aufgehoben. Ein gesondertes Schreiben dazu bekommen sie nicht.
Seitens des Landes heißt es zur weiteren Erläuterung: "Das Gericht stellt das System des Bundes zur Ausweisung von ausländischen Risikogebieten in Frage. Die Richterinnen und Richter sind der Auffassung, dass eine Quarantäne nicht gerechtfertigt ist, wenn in den Gebieten des jeweiligen Aufenthalts kein höheres Ansteckungsrisiko als hierzulande bestehe."
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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