Protest gegen Kabinettsbeschlüsse zu Fracking. „Probebohrung“ am Bundeskanzleramt

symbolische Fracking-Probebohrung | Foto: Bund
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Anlässlich der Kabinettsbeschlüsse zur Fracking-Technologie haben heute der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Campact, Deutscher Naturschutzring (DNR), Naturschutzbund Deutschland (NABU), Umweltinstitut München, Robin Wood, PowerShift, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der EKD (AGU) vor dem Bundeskanzleramt eine symbolische Fracking-Probebohrung vorgenommen. Ihr Protest richtet sich gegen die Absicht von Energiekonzernen, in mehreren Regionen Deutschlands mit dem umstrittenen Fracking Erdgas aus tiefen Erdschichten zu gewinnen. Die Organisationen fordern ein Verbot dieser Technologie.

„Fracking bedroht die Grundwasservorräte, die Böden und schadet dem Klima. Es ist eine Fossil-Technologie von gestern und konterkariert die Energiewende“, sagte Ann-Kathrin Schneider, Energieexpertin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „In ganz Deutschland haben sich inzwischen mehr als 2000 Gemeinden gegen Fracking in ihren Regionen ausgesprochen. Die Bundesregierung muss die Sorgen und Proteste der Bürger ernst nehmen und Fracking verbieten“, forderte Schneider.

„Der von der Bundesregierung geplante Rechtsrahmen zu Fracking stellt die privatwirtschaftlichen Interessen der Erdgasindustrie über den vorsorgenden Umweltschutz“, kritisierte Franziska Buch, Energiereferentin am Umweltinstitut München. „Indem die Energiekonzerne mit Fracking die weitere Ausbeutung fossiler Energien vorantreiben wollen, bürden sie der Umwelt und den Menschen die Folgekosten auf“, sagte Buch.

„Die Regierung will Fracking-Bohrungen ermöglichen. Das ist eine Hintertür für Exxon und Co, mit der eine Hochrisiko-Technologie salonfähig gemacht werden soll – die wir für die Energiewende gar nicht brauchen“, so Chris Methmann, Campaigner bei Campact.

„Der Bundestag entmachtet sich selbst, wenn er wesentliche Entscheidungen über Risiken und den Einsatz von Fracking oberhalb von 3000 Metern zu kommerziellen Zwecken einer Expertenkommission überlassen will, deren Neutralität in Frage gestellt werden kann. Dieses Vorgehen ist nach demokratischen Prinzipien nicht zu legitimieren“, sagt Sascha Müller-Kraenner, Geschäftsführer der DUH.

„Um ein Fracking-Ermöglichungsgesetz zu verhindern, sind nun die Abgeordneten des Bundestages gefragt. Sie sind aufgefordert alles daran zu setzen, den Schutz von Mensch, Natur und Wasser umgehend dort nachzubessern, wo die Bundesregierung geschlampt hat. Am Ende trägt jeder Abgeordnete persönlich dafür Sorge, dass die Einwohner, Natur, Seen, Brunnen und Talsperren in seinem Wahlkreis sicher sind", sagte NABU-Energieexperte Ulf Sieberg.

Sollten die Gesetzesentwürfe zu Fracking heute vom Bundeskabinett beschlossen werden, kündigten die Umweltverbände weitere Proteste vor Ort an möglichen Fracking-Standorten gegen die aus ihrer Sicht inakzeptable Fördertechnik an.

symbolische Fracking-Probebohrung | Foto: Bund
Foto: BUND
Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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