Pflegebündnis regt eine Resolution des Kreistages Recklinghausen an

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Am 01. Februar 2021 berät der Kreisausschuss des Kreistages Recklinghausen im großen Sitzungssaal des Kreishauses gleich am Anfang seiner Sitzung ab 09:00 Uhr über eine Bürgeranregung des Pflegebündnis Recklinghausen. Hierin regt das Pflegebündnis eine Resolution des Kreistages an, mit der das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS NRW) aufgefordert wird, endlich die im Wohn- und Teilhabegesetz geregelte Möglichkeit zu nutzen, eine „Rechtsverordnung über hygienerechtliche Anforderungen für Wohn- und Betreuungsangebote“ zu erlassen.
Dies ist für das Pflegebündnis Recklinghausen die einzig richtige Schlussfolgerung aus den Erfahrungen, die bisher im Rahmen der Corona-Pandemie insbesondere in den Alten- und Pflegeheimen gemacht werden mussten. Werner Sarbok, Sprecher des Pflegebündnisses, konstatiert: „Der Corona-Virus SARS-CoV-2 hat die Lebensbedingungen in den Pflegeheimen auf den Kopf gestellt und neben den Mängeln bei den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten auch die Mängel beim Infektionsschutz und der Hygiene offenbart.

Hygiene und  Infektionsschutz

Das Pflegebündnis will durch eine solche Verordnung sichergestellt wissen, dass Maßnahmen zur Hygiene und zum Infektionsschutz nicht rein wirtschaftlichen Erwägungen unter Bedingungen des Konkurrenzdrucks zwischen den Pflege- und Betreuungseinrichtungen zum Opfer fallen. So behauptet das Pflegebündnis, dass noch vor wenigen Monaten in etwa 25% der Heime die Pflegekräfte gar nicht bzw. nicht ausreichend mit FFP2- und FFP3-Atemschutzmasken ausgestattet worden seien. In etwa 80% der stationären Pflegeeinrichtungen würden Pflegekräfte in Straßen- bzw. privater Arbeitskleidung zum Dienst erscheinen, obwohl dienstliche Arbeitskleidung schon vor mehr als 4 Jahren zum Standard für den Infektionsschutz erklärt worden sei.

Schon weit vor der Corona-Pandemie seien – so Detlev Beyer-Peters, Betriebsrats­vorsitzender eines Recklinghäuser Seniorenzentrums – Infektionsausbrüche in Pflegeeinrichtungen nichts Außergewöhnliches gewesen: „MRSA-, Clostridien- und Salmonellen-Bakterien, Noro- und Herpes-Viren, Krätze-Parasiten sowie Candida-Albicans-Pilz sind nur einige der sich immer mal wieder ausbreitenden Erreger, die der Risikogruppe 2 zugeordnet sind, und daher schon präventiv Schutzmaßnahmen für die Bewohner*innen und die Beschäftigten erfordern.“
Das Pflegebündnis drängt daher darauf, dass in einer Hygiene- und Infektionsschutz­verordnung des MAGS NRW die Träger stationärer Pflegeeinrichtungen unter anderem verpflichtet werden, den Pflegekräften dienstliche Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen und diese auch desinfizierend zu reinigen.

Der zuständige Sekretär beim ver.di-Bezirk Mittleres Ruhrgebiet Niko Köbbe stellt abschließend fest: „Ohne eine klärende Verordnung des Landes NRW zur Hygiene und zum Infektionsschutz bleiben sowohl Heim- und Kostenträger als auch Kontroll- und Schutzbehörden (z.B. Heimaufsicht, Pflegekassen, Arbeitsschutzabteilungen der Bezirksregierungen, BGW) bei der Arbeitskleidung für die Pflegekräfte weiterhin untätig.“

Mitglieder des Pflegebündnisses haben daher die Absicht, den Kreisausschuss mit Anschauungsmaterial zur Arbeitskleidung von Pflegekräften zu empfangen. „Vielleicht erhalten wir ja noch die Gelegenheit, auf diese Weise unsere Bürgeranregung kurz und knackig zu begründen“, hofft Werner Sarbok.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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