Pflegebonus für Beschäftigte in der Altenpflege
Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am Dienstag, 26. Mai 2020, die Aufstockung des sogenannten Pflegebonus für Beschäftigte in der Altenpflege auf bis zu 1.500 Euro beschlossen. Die von der Bundesregierung geplanten maximal 1.000 Euro werden von der Landesregierung um bis zu 500 Euro aufgestockt. Die dafür geplanten Mittel belaufen sich auf insgesamt rund 106 Millionen Euro.
Die am Freitag, 15. Mai 2020, vom Bundesrat beschlossene Initiative aus Nordrhein-Westfalen bekräftigt die Notwendigkeit einer verbesserten, allgemeinverbindlich und tariflich verankerten Vergütung für Pflegekräfte.
Corona-Prämie
Der Bundesgesetzgeber sieht eine Corona-Prämie auf Grundlage der Sozialen Pflegeversicherung mit einer Staffelung der Prämie in fünf Gruppen zwischen 100 Euro und 1.000 Euro vor. Die Beträge können durch Land, Einrichtungsträger und Arbeitgeber, deren Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines Werk- oder Dienstleistungsvertrages eingesetzt werden, entsprechend der Staffelung auf 150 Euro bis 1.500 Euro erhöht werden.
Danach sind in Nordrhein-Westfalen folgende Prämienhöchstbeträge möglich.
Beschäftigte, die hauptsächlich in der direkten Pflege oder Betreuung arbeiten: bis zu 1.000 Euro (Grundprämie) sowie bis zu 500 Euro (Landesaufstockung)
Weitere Beschäftigte, die mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit in der direkten Pflege und Betreuung mitarbeiten: bis zu 667 Euro (Grundprämie) sowie bis zu 333 Euro (Landesaufstockung)
Sonstige Beschäftige in den Pflegeeinrichtungen (z.B. Personal in der Verwaltung, Küche, Haustechnik, Gebäudereinigung, Empfangssicherheitsdienst, Garten-/Geländepflege, Wäscherei, Logistik sowie Personal, das nicht unmittelbar oder mindestens bis zu 25 Prozent in der direkten Pflege arbeitet): bis zu 334 Euro (Grundprämie) sowie bis zu 166 Euro (Landesaufstockung)
Die obenstehende Grundprämie orientiert sich an der Vollzeitbeschäftigung und sieht anteilige Auszahlungen je nach Anstellungsart vor, zum Beispiel bei Teilzeitbeschäftigung. Für Freiwillige im freiwilligen sozialen Jahr sowie Auszubildende ist keine anteilige Auszahlung vorgesehen. Für sie gilt:
freiwilliges soziales Jahr
Freiwillige im freiwilligen sozialen Jahr: 100 Euro (Grundprämie) sowie 50 Euro (Landesaufstockung)
Auszubildende: 600 Euro (Grundprämie) sowie 300 Euro (Landesaufstockung)
Wann die Prämie ausgezahlt werden kann, steht noch nicht fest. Das Zeitfenster liegt zwischen Mitte Juli 2020 und Mitte Februar 2021. Die Zahlung liegt vor allem in der Verantwortung der Pflegekassen und Einrichtungsträger bzw. Arbeitgeber, denen das Gesetz die Verantwortung für die Auszahlung übertragen hat. Nach den Zeitplanungen des Gesetzes haben die Pflegekassen sicherzustellen, dass alle Pflegeeinrichtungen und Arbeitgeber eine Vorauszahlung in Höhe der gemeldeten Beträge bis spätestens 15. Juli bzw. bis 15. Dezember 2020 erhalten. Die Pflegeeinrichtungen prüfen, ob eine Prämienzahlung bereits durch eine andere Pflegeeinrichtung erfolgt ist oder erfolgen könnte. Bis zum 15. Februar 2021 haben die Pflegeeinrichtungen und Arbeitgeber nach Abschluss des Verfahrens den Pflegekassen die tatsächlich ausgezahlten Prämien anzuzeigen.
Mit Stand 31. Dezember 2017 arbeiten in der ambulanten Pflege 83.864 Beschäftigte, davon 24.047 in Vollzeit und 25.687 in Teilzeit sowie 34.130 weitere Personen (z.B. geringfügig Beschäftigte oder Auszubildende). In der stationären Pflege sind dies 175.888, davon 44.015 in Vollzeit, 65.961 in Teilzeit und 33.112 weitere.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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