Parteispenden von Evonik an SPD und CDU
Die Großspenden an die Parteien reißen nicht ab. SPD und CDU haben Großspenden vom Chemie- und Energiekonzern Evonik erhalten. Die Spenden über 90.000 Euro an die SPD und 70.000 Euro an die CDU wurden nach der Bundestagswahl überwiesen. Der Zeitpunkt der Spenden ist auch deswegen interessant, weil in den Koalitionsgesprächen damals wichtige Weichen in der Energiepolitik gestellt wurden. Evonik plant in Marl ein Großkraftwerk, in der Größe von Datteln4.
SPD bekam 90.000,00 von Evonik Industries AG
CDU bekam 70.000,00 von Evonik Industries AG
Im Wahljahr 2009 hatte Evonik ebenfalls an die SPD (100.000 Euro) und an die CDU (70.000 Euro) gespendet. Damals – und ebenso in den Jahren 2008 und 2006 – hatte Evonik allerdings jeweils im Januar gespendet. Dass im diesen Jahr die Spenden dagegen im November überwiesen werden, wirft die Frage auf, ob auch diese Spenden gezielt aus der politischen Diskussion im Wahlkampf herausgehalten werden sollten.
Mit den erneuten Großspenden liegt die Summe der im Oktober und November eingegangenen Parteispenden deutlich über den Zuwendungen in den ersten neun Monaten des Jahres 2013: 1,76 Millionen Euro in den letzten zwei Monaten gegenüber 1,45 Millionen Euro vor der Wahl.
Im Wahljahr 2009 war das Verhältnis der Spenden vor und nach der Wahl ganz anders. Damals flossen 5,8 Millionen Euro an Spenden über 50.000 Euro vor der Wahl und nur 850.000 Euro nach der Wahl. Im Vergleich scheint sich 2013 ein Trend abzuzeichnen, der die Veröffentlichungspflichten des Parteiengesetzes faktisch aushebelt: Großspenden werden aus dem Wahlkampf herausgehalten und den Wählerinnen und Wählern so wichtige Informationen vorenthalten.
Wir für Marl berichtet über wirtschaftsnahe Kampagnen und Verzerrungen in den Medien, über Netzwerke und koordiniertes Lobbying hinter den Kulissen. Diese Informationen dienen dazu, Einflussnahmen offen zu legen und BürgerInnen zu helfen, sie zu erkennen und ihren eigenen Positionen Gehör zu verschaffen.
Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages
Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen (§ 25 Abs. 3 Satz 3 Parteiengesetz)
Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen und von diesem unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen.
Daneben werden entsprechende Spendenanzeigen unmittelbar im Internet veröffentlicht.
Großspenden an Parteien im Dezember 2013
SPD 55.000,00 von Südwestmetall Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V.
Bündnis 90/Die Grünen 60.000,00 von Südwestmetall Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V.
FDP 80.000,00 von Südwestmetall Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V.
FDP 200.000,00 von R&W Industriebeteiligungen GmbH Lindenallee 78
50968 Köln
http://www.wir-fuer-marl.de/
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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