Novellierung des Maßregelvollzugsgesetzes in NRW geplant
Landesregierung Nordrhein-Westfalen plant, das Gesetz zum Maßregelvollzug grundlegend zu überarbeiten. Ein entsprechender Gesetzentwurf regelt die Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in psychiatrischen Krankenhäusern und in Entziehungsanstalten neu und wurde im Kabinett beschlossen.
Die vorgesehenen Änderungen dienen insbesondere der Anpassung an die aktuellen Entwicklungen, einschließlich der Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der übrigen höchstrichterlichen Rechtsprechung. Neben dem Schutz der Allgemeinheit, der mit der Unterbringung bezweckt wird, sollen zukünftig unverhältnismäßig lange Unterbringungsdauern durch ein verbessertes Behandlungsangebot vermieden werden.
Zugleich erfolgt eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der untergebrachten Personen, insbesondere in Behandlungsangelegenheiten. Der Gesetzentwurf sieht auch eine Stärkung der Forensischen Ambulanzen vor, die an der erfolgreichen Eingliederung in die Gesellschaft in besonderer Weise mitwirken.
Aufgenommen wurden darüber hinaus notwendige datenschutzrechtliche Regelungen sowie der Grundsatz der Regionalisierung, der eine möglichst gleichmäßige Verteilung forensischer Einrichtungen im Land bezweckt.
Geplant ist, dass das Gesetz zur Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt in Nordrhein-Westfalen (Strafrechtsbezogenes Unterbringungsgesetz NRW – StrUG NRW) nach Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens zum 1. Juni 2021 in Kraft tritt.
Maßregelvollzug in Westfalen-Lippe
In den Maßregelvollzugskliniken des LWL behandeln Fachleute psychisch kranke und suchtkranke Patientinnen und Patienten. Sie alle sind wegen ihrer Erkrankung straffällig geworden und wurden deshalb von einem Gericht in den Maßregelvollzug eingewiesen. Ziel der Behandlung in unseren Kliniken ist ein straffreies Leben nach der Entlassung.
Der Maßregelvollzug ist in Nordrhein-Westfalen eine staatliche Aufgabe. Als Träger von forensischen Kliniken führt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) den gesetzlichen Auftrag der "Besserung und Sicherung psychisch kranker und suchtkranker Straftäter" für das Land NRW durch.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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