Neun Selbsthilfegruppen bekamen Geld von der Stadt Marl

4.357 Euro – mit diesem Betrag fördert die Stadt Marl in diesem Jahr die Selbsthilfegruppen. Bei den Förderung berücksichtigt wurden in diesem Jahr: Starke Frauen e.V., die Selbsthilfegruppe ADHS, die Osteoporose-Selbsthilfegruppe, der MS-Kontaktkreis, die Koronarsportgruppe im TUS 05 Sinsen, die deutsche Parkinsonvereinigung Regionalgruppe Marl, die Bluthochdruck-Selbsthilfegruppe, das Blaues Kreuz Marl I und das Blaue Kreuz in der Ev. Kirche.

Großes Angebot der Selbsthilfegruppen in Marl

Der Kneippverein ist  derzeit die größte SHG in Marl, und die Bluthochdruck-Gruppe feiert vor Kurzen  ihr 25-jähriges Bestehen. Vergleichsweise jung ist die Gruppe Medizingeschädigter und Opfer von Behandlungsfehlern. Seit mehren   Jahren berät das Netzwerk deutschlandweit und arbeitet eng mit Krankenkassen, Anwälten und der Ärztekammer zusammen. Der Verein „Starke Frauen e.V.“ unterstützt Frauen mit Brustkrebs. Die Parkinson-Selbsthilfe bietet u. a. Gymnastikstunden, um die Bewegungsfähigkeit zu erhalten.  Ebenfalls sportlich geht es bei der Koronarsportgruppe Sinsen zu. Die  Prostata-Selbsthilfe und die Gruppe für ADHS-Erkrankte laden zu  Vorträgen oder Gesprächskreisen ein. Für Suchterkrankte bieten die verschiedenen „Blaues Kreuz“-Ortsgruppen regelmäßige Treffen an.


Selbsthilfegruppen leisten eine wertvolle Hilfe


Selbsthilfegruppen dienen im Wesentlichen dem Informations- und Erfahrungsaustausch von Betroffenen und Angehörigen, der praktischen Lebenshilfe sowie der gegenseitigen emotionalen Unterstützung und Motivation. Darüber hinaus können Selbsthilfegruppen durch entsprechende Organisationen in unterschiedlichem Grad die Belange ihrer Mitglieder nach außen vertreten.
Die Leistungen der Selbsthilfegruppen werden inzwischen als wichtige Ergänzung zum professionellen Gesundheitssystem von den Kostenträgern anerkannt. Daher werden Selbsthilfegruppen, die sich mit gesundheitlichen Problemen befassen, von der gesetzlichen Krankenversicherung gefördert. Nach § 20h des Sozialgesetzbuch V sind alle Krankenkassen dazu verpflichtet.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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