Neue Schutzverordnung für Marl tritt Montag in Kraft
Nach dem Bund-Länder-Gipfel hat die NRW-Landesregierung die Coronaschutzverordnung am Freitag angepasst. Die dort zu findenden Regelungen gelten ab Montag, 8. März, auch für die Bürger in Marl.
Infektionsgeschehen
Wichtigste Erkenntnis mit Blick auf das Öffnungskonzept, auf das sich der Bund und die Länder verständigt hatten: Das, was in Marl möglich ist oder möglich werden könnte, orientiert sich bis auf weiteres am Inzidenzwert für ganz Nordrhein-Westfalen. Nach Angaben der Landesregierung wird derzeit noch geprüft, inwieweit für Kreise und kreisfreie Städte mit einem im Vergleich zum Landewert nachhaltig geringeren Infektionsgeschehen zusätzliche Öffnungen vorgenommen werden könnten. Dabei gelte es aber in jedem Fall, die Situation in den jeweils umliegenden Regionen zu beachten.
Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte, Blumengeschäfte und Gartenmärkte
Da die 7-Tage-Inzidenz für Nordrhein-Westfalen stabil unter 100 liegt können in Marl ab Montag, 8. März, Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte, Blumengeschäfte und Gartenmärkte ihren Betrieb wieder aufnehmen. Alle übrigen Einzelhandelsgeschäfte können mit Terminvergabe und begrenzter Kundenzahl öffnen. Gleiches gilt körpernahe Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr-, Boots- und Flugschulen mit Hygienekonzepten.
Treffen unter freiem Himmel
Die neue Coronaschutzverordnung enthält auch Veränderungen für Treffen unter freiem Himmel, für Kultur und Sport. So können im öffentlichen Raum ab sofort bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zusammenkommen. Paare gelten dabei zukünftig unabhängig von den Wohnverhältnissen als ein Hausstand. Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit ist es wieder möglich, Museen, Kunstausstellungen, Schlösser, Gedenkstätten sowie Zoos zu besuchen.
Für Freiluft-Sportanlagen gilt: Individualsport ist möglich. Hier lauten die Vorgaben zur Gruppengröße: Höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen, bei Kindern im Alter bis 14 Jahren dürfen es 20 plus zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen sein.
Grundregel für die Maskenpflicht:
In geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr sind höherwertige Masken zu tragen. Im Außenbereich reichen Alltagsmasken.
Die Angemessenheit der Verordnung wird von der Landesregierung fortlaufend überprüft, weitere Öffnungsschritte wären nach dem beim Bund-Länder-Gipfel vereinbarten Fahrplan frühestens ab dem 22. März möglich.
Damit bekommen die Menschen in Marl wieder mehr Möglichkeiten, ihre Freizeit zu gestalten. Viele Betriebe dürfen nun wieder öffnen. Allerdings liegt es an uns, ob wir diese wiedererlangten Freiheiten auch längerfristig nutzen können. Dabei sind alle gefragt. Nur, wenn wir umsichtig und vorsichtig handeln und uns an die Vorgaben halten, können wir die Inzidenz so niedrig halten, dass erneute Schließungen vermieden werden.
Stichwort Schnelltests / Selbsttests
Seit dem Bund-Länder-Gipfel ist geregelt, dass der Bund ab Montag, 8. März, die Kosten für einen wöchentlichen Schnelltest pro Bürger übernimmt. Um die dafür notwendige Teststrategie im Kreis Recklinghausen planen zu können, warten Kreis- und Stadtverwaltungen noch auf Vorgaben und Informationen der Landesregierung. Diese sind angekündigt aber bis Freitagnachmittag noch nicht eingetroffen. Ein Starttermin für diese Schnelltests kann damit aktuell noch nicht genannt werden. Gleiches gilt für die Umgangsweise mit den Selbsttests, die ab Samstag im Handel erhältlich sein sollen. Die Vorgehensweise bei positiven Selbsttest-Ergebnissen liegt noch nicht vor, darum kann der Kreis lediglich darum bitten, dass positiv Selbstgetestete sich freiwillig in Quarantäne begeben.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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