Neue Coronaschutzverordnung in Marl ab heute Freitag, 28. Mai gültig
Ab dem heutigen Freitag, 28. Mai, gilt im Land Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung. Diese sieht drei Inzidenz-Stufen vor: Stufe 1 bei einer Inzidenz unter 35, Stufe 2 bei 35,1 bis 50 und Stufe 3 bei 50,1 bis 100. Bei Inzidenzen über 100 greift die Bundesnotbremse. Aktuell befindet sich der Kreis noch bis mindestens Dienstag in der Stufe 3.
Aber auch in der Stufe drei lockert das Land bereits einige Regelung. So ist zum Beispiel die Personenbegrenzung bei Treffen zwischen zwei Haushalten aufgehoben, die vorher auf fünf Personen festgelegt war. Außerdem ist das Einkaufen ohne Terminvereinbarung und ohne negatives Testergebnis möglich.
Stufe 2 frühestens ab Mittwoch
Die relevante Sieben-Tages-Inzidenz (RKI) im Kreises Recklinghausen muss an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 50 liegen, das Land dies feststellen und dann können weitere Lockerungen am übernächsten Tag in Kraft treten. So sieht auch die neue Coronaschutzverordnung die Regelung für ihre festgelegten Inzidenzstufen vor. Bedeutet für den Kreis Recklinghausen: Wenn die kreisweite 7-Tage-Inzidenz bis einschließlich Montag unter dem Wert von 50 liegt, könnten die Corona-Schutzmaßnahmen in allen zehn Städten des Kreises ab Mittwoch, 2. Juni, gelockert werden.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.