Negatives Testergebnis ermöglicht ab Montag weiterhin Zugang zu Geschäften, Dienstleistungen und Kulturangeboten in Marl

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Der Kreis Recklinghausen hat ergänzend zur neuen Corona-Schutzverordnung, die bei einer Wocheninzidenz von über 100 an drei Werktagen eine Rückkehr zum strengen Lockdown vorsieht, eine Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Dadurch ist es möglich, dass auch ab Montag, 29. März, die derzeitigen Öffnungen beibehalten werden können. Voraussetzung ist jedoch, dass Kunden oder Besucher ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorweisen können.

Statt Schließung Tests

Der Kreis macht damit von der Möglichkeit Gebrauch, die in der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes angeboten wird: Statt einer Schließung sollen Tests die notwendige Sicherheit bieten. Das Gesundheitsministerium in Düsseldorf hat am  Samstag sein Einvernehmen mit der Allgemeinverfügung des Kreises erklärt, die gemeinsam mit der neuen Coronaschutzverordnung am Montag, 29. März, in Kraft tritt.

Angebot für Schnelltest

Im Kreis Recklinghausen haben wir innerhalb kürzester Zeit ein breites und flächendeckendes Angebot für Schnelltests aufbauen können. Mittlerweile sind mehr als 200 Teststellen zugelassen. Nur dadurch ist es möglich, dass wir auf die Testoption setzen können statt die Notbremse zu ziehen, die vor allem dem Einzelhandel und die Dienstleistern erneut zur Schließung gezwungen hätte.

Was sich für die Bürger ab Montag ändert

Ab Montag sind somit der Betrieb von Kulturstätten wie Museen, der Verkauf von Waren im Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen nach Terminvereinbarung mit der Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit und einem negativem Schnelltest des Kunden möglich. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelmärkte, Drogerien und ähnliches bleiben geöffnet und sind von diesen Regelungen nicht betroffen. Gleiches gilt für Frisöre.

Coronaschutzverordnung

Die weiteren Vorgaben der neuen Coronaschutzverordnung treten am Montag ebenfalls in Kraft. Es gilt dann im Kreisgebiet erneut eine Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum. Es dürfen sich maximal ein Hausstand plus eine weitere Person treffen - ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Eine weitere Ausnahmeregelung hat das Land für die Ostertage festgesetzt: Vom 1. bis 5. April sind auch bei einer Inzidenz über 100 zwei Hausstände mit insgesamt maximal 5 Personen zulässig.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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