Nach Protesten der Bürgerinitiative, Verhandlungen um Deponiehalden verzögern sich
Drei Halden als mögliche Deponien sind im Ruhrgebiet geplant. Der RVR will die restlichen Halden als Freizeiträume gestalten Die Übernahme von 22 Zechenhalden durch den Regionalverband Ruhr kann nicht wie geplant erfolgen. Die Verhandlungen mit dem bisherigen Besitzer Ruhrkohle AG verzögern sich. Eigentlich sollten drei Halden in Dorsten, Duisburg und Marl als mögliche Deponien in Frage kommen. Dagegen wehren sich Bürgerinitiativen. Die Bürgerinitiative Marl-Hamm hat von der RAG bei einem Gespräch am 12. Juli 2019 in Herne bereits davon erfahren. Zum Abschluss des Gesprächs erfuhren die Vertreter der BI, dass die 3 betroffenen Halden, die als Deponie-Standorte genutzt werden sollen (Lohmannsheide, Hürfeld und die Brinkfortsheide-Erweiterung),
nicht mehr zum Paket der Halden gehören, die der RVR von der RAG übernehmen wird.
Bürgerinitiativen gegen Deponiepläne
Die Verhandlungen verzögern sich deshalb weil die Bürgerinitiativen erheblichen Druck gemacht haben, besonders die Bürgerinitiative Marl Hamm die mehrfach direkt zum RVR gefahren ist und dort mit sachlichen Argumenten protestiert hat.
Die Bürger befürchten, dass durch die geplanten Bauschuttdeponien mehr Dreck und mehr Lärm entsteht. Der Kreis Recklinghausen und die Stadt Marl wollen rechtliche Schritte gegen die Deponiepläne vorzugehen.
Der RVR will die restlichen Halden als Freizeiträume gestalten, zum Spazierengehen oder Radfahren. Das wäre mit den Deponieplänen unvereinbar. Bis Ende des Jahres soll eine Entscheidung getroffen werden.
Deponie für Bauschutt?
Geplant sind Deponien auf Halden in Duisburg, Marl und Dorsten. Die Halden gehören der RAG. Dort sollen Mülldeponien für für Materialien wie Bauschutt und Schotter entstehen. Die Genehmigungsanträge sollen aber für die Deponieklasse 1 erteilt werden. Bei der Deponieklasse 1 können noch ganz anderes MateriaL abgelagert werden. Bausschuttdeponie ist eine Verharmlosung.
Errichtung und Betrieb einer Deponie für DK I-Abfälle
Angestrebtes Volumen: ca. 3,8 Mio. m³ (entspr. ca. 6 Mio. Tonnen)
Verfülldauer: rund 15 Jahre
anschließend Fertigstellung der Oberflächenabdichtung
bergrechtlich zugelassene Verfüllungsendhöhe: 110 Meter über NHN,
geplante Deponieendhöhe: ≤ 110 Meter über NHN
Grundlage des Genehmigungsverfahrens
Planfeststellungsverfahren gemäß § 35 Abs. 2 KrWG unter Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und (mindestens)
An allen Standorten gibt es erheblichen Widerstand der Anwohnerinnen und Anwohner.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.