Montag erste bundesweite Schwerpunktkontrollen der Maskenpflicht!
Am kommenden Montag, 7. Dezember 2020, wird im Schienenpersonennah- und -fernverkehr (SPNV/SPFV) erstmalig die Einhaltung der Maskenpflicht in einer bundesweiten Aktion kontrolliert. In Nordrhein-Westfalen müssen Masken-Verweigerer mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen. Bahnfahren ist auch in Corona-Zeiten eine sichere Sache. Denn die allermeisten Menschen tragen ihre Maske. Das zeigen die landesweiten Kontrollen in Nordrhein-Westfalen. Dass auch bundesweit auf Fernstrecken Schwerpunktkontrollen durchgeführt werden, ist ein wichtiger Beitrag, an die Maskenpflicht zu erinnern.
auf ausgewählten Strecken
In Nordrhein-Westfalen finden am Montag bei einer gemeinsamen Aktion von NRW-Verkehrsministerium, Aufgabenträgern, Deutscher Bahn AG und Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie kommunalen Ordnungsämtern und Bundespolizei in Zügen auf ausgewählten Strecken und in Bahnhöfen erneut Schwerpunktkontrollen im SPNV statt. Neben Nordrhein-Westfalen organisieren auch die anderen Bundesländer Kontrollen im Schienenpersonennahverkehr. Gleichzeitig finden am Montag auf Initiative des Bundesverkehrsministeriums, der Deutschen Bahn und der Bundespolizei Kontrollen im Fernverkehr zwischen einzelnen Bundesländern statt.
Bei landesweiten Kontrollen in Nordrhein-Westfalen wurden am 24. November 805 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Drei Monate zuvor, am 24. August 2020, waren es 1.707 Verstöße, die ebenfalls bei einer landesweiten Prüfung im SPNV ermittelt wurden.
Das Tragen der Maske ist ein Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, auf das sie auch weiterhin mit Kontrollen aufmerksam machen.
lokale Schwerpunktkontrollen
Neben landesweiten Kontrollaktionen wurden in Nordrhein-Westfalen in den letzten Monaten stetig lokale Schwerpunktkontrollen des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR), des Nahverkehrs Rheinland (NVR) und des Nahverkehrs Westfalen-Lippe (NWL) durchgeführt, um Sicherheit und Vertrauen für die Fahrgäste zu schaffen. Zudem organisieren Städte, Gemeinden und Verkehrsunternehmen in Eigenregie fortlaufend Kontrollen in Bussen und Straßenbahnen. Für alltägliche Maskenkontrollen in Bahnhöfen und Zügen wurden bei der DB und den Eisenbahnverkehrsunternehmen zusätzlich Mitarbeiter eingesetzt.
Coronaschutzverordnung
Bereits seit dem 27. April 2020 schreibt die Coronaschutzverordnung vor, dass im ÖPNV eine Mund-und-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Das gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso in den Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen. Wer in Nordrhein-Westfalen keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss seit dem 12. August mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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