Minijobs, Nebenjob und Mietnebenkosten in der Stadt Marl

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Fast zehn Prozent der Arbeitnehmer in Westfalen arbeiten nach Feierabend noch "nebenbei". Wie eine Untersuchung des Pestel-Instituts im Auftrag der Gewerkschaften ver.di und Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) zeigt, hatten im vergangenen Jahr 260.334 bzw. 9,3 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Regionen einen Minijob.

Diese Quote hat sich in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt. So betrug der Anteil der sogenannten Multi-Jobber 2003 in Westfalen noch 4,4 Prozent (115.764). Landesweit sieht die Entwicklung ähnlich aus. Dort stieg der Anteil seit 2003 von ebenfalls 4,4 auf 9,4 Prozent.
Der Kreis Recklinghausen hatte 2012 noch 14410 Beschäftigte die einen Zweitjob als Minijob hatten. 45000 Beschäftigte hatten nur einen Minijob.
Die Gewerkschaften kritisierten angesichts dieser Zahlen, dass immer mehr Menschen nicht mehr von ihrem eigentlichen Beruf leben können. Angesichts niedriger Löhne und steigender Lebenshaltungskosten wie der Miete seien viele auf einen Nebenjob angewiesen.

Die Mehrheit aus SPD,CDU, fdp und bum im Stadtrat Marl haben durch die von ihnen beschlossene Erhöhung der Grundsteuer b auch ihren Anteil an der Erhöhung der Mietnebenkosten.
Mit Verabschiedung des Haushaltssanierungsplanes wurden die Marler Grundeigentümer und alle Marler Mieter mit einer spürbaren Kostensteigerung belastet.
Die Grundsteuer B wird auf privaten Grundbesitz erhoben und betrifft auf den ersten Blick den wohlhabenden Teil der Bevölkerung. Betroffen sind davon aber nicht nur die Inhaber, sondern in gleicher Weise auch die Mieter von Häusern und Wohnungen, denn die Besitzer geben die Grundsteuer an die jeweiligen Nutzer weiter. Das heißt mit anderen Worten: die Grundsteuer zählt zu den Nebenkosten und steigert den Mietpreis in Marl. Insofern ist jeder Marler Bürger von der Erhöhung betroffen.

Die Regierung Schröder/ Steinbrück hatte die Minijobs 2003 eingeführt. Für viele Millionen Minijobber ist die niedrig bezahlte Arbeit die einzige Erwerbstätigkeit. Erlaubt ist ein Einkommen von monatlich bis zu 450 Euro, die steuer- und sozialabgabenfrei sind. Minijobber erwerben aber auch keine oder nur sehr geringe eigenständige Ansprüche auf eine Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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