Mietfahrzeugprogramm für Gesundheitspersonal wird erweitert
Damit das Personal in Kliniken, Dialysezentren, Alten- und Pflegeeinrichtungen und im öffentlichen Rettungsdienst weiterhin mobil bleibt und sicher zum Arbeitsplatz kommt, hat das Verkehrsministerium NRW das bereits seit dem 1. April 2020 laufende Sonderprogramm erweitert.
kostenlos ein Mietfahrzeug
Seit heute (Dienstag, 5. Mai 2020) können zusätzlich auch Beschäftigte in kommunalen Gesundheitsämtern, die in direktem Kontakt zu coronafinzierten Personen stehen, teilnehmen. Darüber hinaus sind zusätzlich Beschäftigte von stationären Einrichtungen zur Betreuung von Menschen mit Behinderung teilnahmeberechtigt. Diese Beschäftigten können für die Fahrt zur Arbeit kostenlos ein Mietfahrzeug einer Autovermietung nutzen, soweit ihnen kein privater Pkw zur Verfügung steht.
So bleibt das Gesundheitspersonal mobil und das Infektionsrisiko wird reduziert.
Das neue Förderprogramm mit einem Gesamtvolumen von vier Millionen Euro läuft landesweit, zunächst bis zum 30. Juni 2020, bei der Bezirksregierung Münster.
Zwölf Autovermietungen, die ihre Fahrzeuge landesweit anbieten und die weiteren Förderbestimmungen des Programms erfüllen, haben vom Verkehrsdezernat der Bezirksregierung Münster ihre Förderbescheide erhalten. Damit unterstützen das Land und die Autovermietungen gerade die Menschen im Gesundheitsbereich, die dringend gebraucht werden und die aktuell an vorderster Front stehen und für uns alle an ihre Grenzen gehen.
Das Verfahren ist nutzerfreundlich und unbürokratisch durch einen im Internet abrufbaren Vordruck gestaltet.
Unter Vorlage des Berechtigungsnachweises kann das Mietfahrzeug direkt bei einer Autovermietung angemietet werden. Die Abrechnung übernimmt das Land.
Rahmenbedingungen
Teilnehmen können alle Beschäftigten von Plankrankenhäusern und sonstigen Kliniken und Dialysezentren, die zurzeit an der Akutversorgung von infizierten Personen im Land NRW mitwirken. Zusätzlich berechtigt sind Beschäftigte der kommunalen Gesundheitsämter, die in direktem Kontakt zu coronainfizierten Personen stehen, denen weder ein privater Pkw noch ein Dienstwagen zur Verfügung stehen. Hierzu zählen auch vorübergehend Beschäftigte, die im Auftrag der Gesundheitsämter, z. B. in Corona-Teststationen, beschäftigt sind.Außerdem können alle Beschäftigten von stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen und im öffentlichen Rettungsdienst sowie Beschäftigte in voll- oder teilstationären Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Behinderung, sofern in diesen das Wohnen von Menschen mit Behinderung oder die Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Vordergrund stehen, teilnehmen. In teilstationären Einrichtungen muss sich der Aufenthalt der Menschen mit Behinderungen über einen nicht unwesentlichen Teil des Tages erstrecken (mindestens sechs Stunden).Voraussetzung ist, dass die Teilnahmeberechtigten über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Zusätzlich müssen sie schriftlich versichern, dass die Nutzung eines Mietfahrzeuges für Fahrten zum Arbeitsplatz erforderlich ist, da kein privater Pkw eingesetzt werden kann.Der Vordruck „Nachweis der Berechtigung zur Vorlage bei der teilnehmenden Autovermietung“ muss heruntergeladen und vollständig ausgefüllt werden (auch vom Arbeitgeber).Mit dem ausgefüllten Vordruck können sich die Beschäftigten an eine Niederlassung der teilnehmenden Autovermietungen wenden. Dort wird auf Grundlage des Vordrucks ein Mietvertrag mit den Beschäftigten abgeschlossen.Um die Abrechnung der Kosten müssen sich die Beschäftigten nicht kümmern. Das übernimmt die Autovermietung direkt mit der Bezirksregierung Münster.Die Bereitstellung des Fahrzeugs erfolgt zwischen dem 5. Mai 2020 und dem 30. Juni 2020 (spätester Rückgabetermin).Weitere Informationen, auch zu den teilnehmenden Autovermietungen, erhalten sie im Merkblatt.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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