Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Marl
Die Stadt hat alle städtischen und genehmigungspflichtigen Veranstaltungen drinnen und draußen abgesagt und auch acht private Veranstaltungen kurzfristig untersagt. Drei Veranstalter hatten ihre Veranstaltungen bereits von sich aus abgesagt. Die Stadt Marl appelliert an alle Veranstalter, größere Veranstaltungen abzusagen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Welche Veranstaltungen in Marl stattfinden, entscheidet das Ordnungsamt im Einzelfall und in Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt. Das Ordnungsamt wird gegebenenfalls Verbote ordnungsbehördlich verfügen und die Einhaltung der Anordnungen überprüfen. Entscheidend ist dafür die mögliche Ansteckungsgefahr, die von der jeweiligen Veranstaltung ausgehen kann.
Jeder und jede Einzelne ist aufgerufen, sich in eigener Verantwortung zu schützen und die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Dazu gehörten die Vermeidung von Sozialkontakten und die Beachtung der allgemeinen Hygienevorschriften.
Stadt sagt eigene Veranstaltungen ab
Die Stadt Marl selbst hat entsprechend der kreisweiten Vereinbarungen bis einschließlich 1. Mai alle eigenen und genehmigungspflichtigen Veranstaltungen ab Montag (16.03.) umgehend abgesagt. Abgesagt sind auch alle Veranstaltungen in städtischen oder städtisch genutzten Räumlichkeiten wie der Diabetikertag im Rathaus am 21. März.
Schulen und Kitas
Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Entscheidung getroffen, den Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Nordrhein-Westfalen im ganzen Land ab einschließlich Montag, 16. März 2020, vorerst bis zum Ende der Osterferien am 19. April 2020 einzustellen.
Zur Eindämmung des Corona-Virus in Nordrhein-Westfalen wird vorübergehend die Betreuung bei den Kitas und der Tagespflege verändert: Alle Erzieherinnen und Tagespflegepersonen werden am Montag, 16. März, arbeiten. Alle Kindertageseinrichtungen, Heilpädagogischen Einrichtungen und Kindertagespflegestellen bleiben zunächst grundsätzlich geöffnet. Aber es dürfen nur noch die Kinder kommen, deren Eltern in einem Job arbeiten, der in der aktuellen Situation zwingend ausgeübt werden muss. Für alle anderen Kinder gilt ein Betretungsverbot.
Antrag auf Ausnahme zum Betretungsverbot von Betreuungseinrichtungen gem. dem Erlass des MAGS NRW v. 13.03.2020
Wichtiger Hinweis: Es müssen für beide Elternteile jeweils eine Bescheinigung ihres jeweiligen Arbeitgebers vorgelegt werden, um die Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können.
Einrichtungen bleiben geschlossen
Das Theater bleibt geschlossen, alle Theater- und Konzertaufführungen einschließlich des Marler Debüt am 3. April fallen aus. Auch das Skulpturenmuseum bleibt geschlossen, alle Veranstaltungen im Museum sowie der diesjährige Almauftrieb am 4. April fallen aus. Die Verwaltung bittet um Verständnis, dass zu den Modalitäten zur Erstattung von Tickets für städtische Veranstaltungen aktuell noch keine Angaben gemacht werden können. Vorrang hat jetzt die schnelle und konsequente Umsetzung der Maßnahmen zur Eingrenzung des Cornavirus.
Geschlossen bleiben außerdem die Stadtbibliothek und die Familienbibilothek Türmchen, das Stadtinformationsbüro i-Punkt, das HoT Hülsberg, das Stadtarchiv, die städtische Spieliothek, das Hallenbad am Badeweiher, die Lehrschwimmbecken in den Schulen sowie die Sporthallen und -plätze. Der Lehrbetrieb in der Musikschule fällt ebenso aus wie alle VHS- und Integrationskurse (BAMF). Trauungen können weiterhin stattfinden, die Anzahl der Gäste ist auf das Mindestmaß zu reduzieren.
Sprechzeiten nur nach Vereinbarung
Ab Montag (16.03.) finden Termine in Bereichen mit Bürgerkontakt nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung statt. Offene Sprechstunden wird es nicht mehr geben. Dies gilt für die gesamte Stadtverwaltung wie auch für das Jobcenter Marl. Besuche in der Verwaltung wird es dann nur noch nach vorheriger telefonischer Anmeldung und im Bürgerbüro nach Online-Terminreservierung geben (s. Button auf der Startseite www.marl.de). Die Kontaktdaten zu den einzelnen Ämtern sind auf der Homepage der Stadt Marl unter www.marl.de/dienstleistungen abrufbar. Alle Fachstellen der Verwaltung sind zur Terminabsprache außerdem über die Telefonzentrale (99-0) erreichbar.
Auch Osterfeuer werden nicht genehmigt
Zu den genehmigungspflichtigen Veranstaltungen gehören unter anderem die Osterfeuer. Diese und alle weiteren genehmigungspflichtigen Veranstaltungen werden in diesem Jahr nicht stattfinden können. Notwendige Veranstaltungen finden weiterhin statt. Dazu gehören die Sitzungen des Rates oder auch die Wochenmärkte zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln.
Tägliche Lageberatung
Die Fachstellen der Stadtverwaltung stehen im ständigen Austausch mit den übergeordneten Behörden und insbesondere mit der Gesundheitsbehörde des Kreises Recklinghausen.
Infotelefone sind eingerichtet
Für Fragen zu städtischen Veranstaltungen, Dienstleistungen und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung und ihrer Einrichtungen ist ein Bürgertelefon mit der Rufnummer (02365) 99-2020 eingerichtet worden. Ab Montag (16.03.) ist die Hotline zu den üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung zu erreichen.
Für Gesundheitsfragen zum Coronavirus bietet der Kreis Recklinghausen ein Infotelefon unter der Rufnummer 02361 / 53-2626 an. Das Telefon ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr sowie am Wochenende von 10 bis 14 Uhr besetzt.
Die Basis für das gemeinsame Vorgehen des Kreises und der kreisangehörigen Städte bilden der Erlass des Gesundheitsministeriums zu Veranstaltungen, die Handlungsempfehlungen des Robert Koch-Instituts und die Empfehlungen der Bezirksregierung Münster.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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