Stadtrat entscheidet morgen
Marler Bürgerbegehren "Rathaussanierung stoppen" droht zu scheitern

Die Streitobjekte: Die maroden Rathaustürme.
  • Die Streitobjekte: Die maroden Rathaustürme.
  • hochgeladen von Mariusch Pyka

Sie haben bei Wind und Wetter in den Marler Straßen Bürger informiert, Unterschriften gesammelt und unermüdlich versucht, Menschen von ihrem Anliegen zu überzeugen. Doch letztlich droht das Bürgerbegehren „Rathaussanierung stoppen!“ im Ansatz zu scheitern.

Obwohl die Initiatoren mit 4577 gültigen Unterschriften mehr Unterstützer zusammenbekommen haben als nötig. Denn aus Sicht der Verwaltung ist das Bürgerbegehren rechtlich nicht zulässig, da es zu spät eingereicht wurde. Außerdem soll die Fragestellung zu ungenau sein. Deshalb empfiehlt die Verwaltung dem Stadtrat, in seiner Sitzung am 11. April die Unzulässigkeit festzustellen.

Initiatoren des Bürgerbegehrens erklärten gestern im  Haupt- und Finanzausschusses ihre Position

Bereits gestern stand das Thema „Sachstandsbericht Bürgerbegehren“ auf der Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses. Dort hatten die Initiatoren zu Beginn der Sitzung die Gelegenheit, ihre Position darzustellen. „Für den Fall, dass der Rat die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellt, sieht die Gemeindeordnung nicht vor, dass den Initiatoren in der Ratssitzung die Möglichkeit zur Erläuterung ihres Ansinnens gegeben wird“, erläutert Bürgermeister Werner Arndt. „Deshalb wollten wir den Initiatoren diese Möglichkeit im Rahmen des Haupt- und Finanzausschusses eröffnen."

Bürgerbegehren aus Sicht der Verwaltung nicht zulässig 

Die Verwaltung hat übrigens bereits im Vorfeld eine auf öffentliches Recht spezialisierte Anwaltskanzlei mit einer Vorprüfung des Bürgerbegehrens beauftragt und den Initiatoren frühzeitig mitgeteilt, dass das Bürgerbegehren aus Sicht der Verwaltung nicht zulässig sei. Denn das Bürgerbegehren würde sich auf den Beschluss des Rates vom 27. September 2018 zu den Sanierungskosten für das Rathaus beziehen. Dieser Beschluss sei jedoch als Fortführungsbeschluss zu bewerten. Den Grundsatzbeschluss des Rathauses habe der Rat bereits 19. November 2015 mit der Entscheidung über das integrierte Handlungskonzept für die Stadtmitte getroffen.

Allein, noch ist das Bürgerbegehren nicht gescheitert, letztlich gilt, was der Rat morgen entscheidet. 

Hier der Link zur Rede des Bürgerbegehren „Rathaussanierung stoppen!“ im Haupt und Finanzausschuss der Stadt Marl:
https://www.lokalkompass.de/marl/c-politik/rede-des-buergerbegehren-rathaussanierung-stoppen-im-haupt-und-finanzausschuss-der-stadt-marl_a1113210

Autor:

Mariusch Pyka aus Marl

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