Betroffene sollten Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen
Marl trifft Brexit-Vorbereitungen

Ob der Brexit nun in ein paar Tagen stattfindet weiß keiner. Doch er wirft auch in Marl seine Schatten voraus: Britische Staatsangehörigen werden zukünftig einen Aufenthaltstitel oder einen anderen Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht benötigen. 

Daher sollten die Betroffenen schnellstmöglich einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen. Darauf weist die Ausländerbehörde der Stadt Marl jetzt hin. Die Ausländerbehörde verschickt derzeit Briefe an alle bis zum 1. März 2019 in Marl gemeldeten britischen Staatsangehörigen und lädt sie an einem festen Termin zu einem persönlichen Beratungsgespräch ein. Wenn bis zum 31. März kein Schreiben im Briefkasten landet, werden die Betroffenen gebeten, sich selbst bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerbehörde zu melden.

Sollte das Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union zustande kommen, wird voraussichtlich vom 30. März 2019 bis zum 31. Dezember 2020 eine Übergangsphase gelten. Anderenfalls wird es lediglich eine Übergangsphase von drei Monaten geben. Dann müsste bis spätestens 30. Juni ein Antrag gestellt werden.

Autor:

Lokalkompass Marl aus Marl

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