Marl soll „grün“ bleiben! Kompensationsangebote auf Marler Stadtgebiet schaffen!

Die Eingriffsregelung (auch Eingriffs-Ausgleichs-Regelung) ist im deutschen Recht das bedeutendste Instrument zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes, das in der „Normal-Landschaft“ greift, also auch außerhalb naturschutzrechtlich gesicherter Gebiete. Grundidee ist ein generelles Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft.
Die sich aus dem Eingriff ergebenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind funktional auszugleichen, oder es sind gleichwertige andere Aufwertungen vorzunehmen.

Weil die Stadt Marl keine Flächen bereitstellen kann um solche Maßnahmen im Stadtgebiet zu realisieren, werden diese außerhalb der Stadtgrenzen durchgeführt. Das wiederum führt zu einer stätigen Abnahme der Grünflächen und ökologisch wichtigen Freiräume in Marl.

Die Flächenkonkurrenz in unserer Stadt nimmt immer mehr zu. Immer mehr Grünflächen und Bäume müssen neuen Bauvorhaben weichen. Dabei sind gerade Grünflächen und Bäume für unsere Stadt elementar wichtig – als Lebensraum für die Marlerinnen und Marler, aber auch für die Biodiversität und das Stadtklima. Kompensationsmaßnahmen finden neuerlich in der Regel nicht auf Marler Stadtgebiet statt.

Darum stellt die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen im nächsten Stadtplanungsausschuss am 07.02.2019 folgende Fragen:

1. Gibt es Bemühungen der Stadt Marl Kompensationsangebote (Landschaftsrechtliche und Forstrechtliche) in Marl zu schaffen?
2. Wenn ja, wo wären diese Flächen denkbar und welche Voraussetzungen müssen diese Flächen erfüllen?
3. Wenn nein, warum werden solche Flächen nicht angestrebt?

Autor:

Daniel Schulz aus Marl

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