Landtagswahl 2022 in Marl, Wahlbüro eröffnet

Am 15. Mai wählt Nordrhein-Westfalen einen neuen Landtag. Rund 62.700 Marlerinnen und Marler dürfen zwei Stimmen abgeben, einmal für den Direktkandidaten in ihrem Landtagswahlkreis und für die Landeslisten der Parteien.

Wahlbüro eröffnet

Die Stadt Marl hat in der Hauptstelle der insel-Volkshochschule in der Wiesenstraße das Wahlbüro eröffnet. Die Teilnahme an der Landtagswahl erfolgt mit der Stimmabgabe im Wahllokal oder per Briefwahl.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
das 18. Lebensjahr vollendet hat,
mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29.04.2022) in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung hat oder sich dort sonst gewöhnlich aufhält (§ 1 Landeswahlgesetz) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (§ 2 Landeswahlgesetz).

Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen

Alle fünf Jahre wählen Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen einen neuen Landtag. Sie entscheiden, welche Abgeordneten und Fraktionen im Landesparlament vertreten sind. Die Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen: eine für die Kandidatinnen und Kandidaten im Wahlkreis und eine für die Zusammensetzung des Landtags nach Parteien.

Mehrheits- und Verhältniswahl

Beim Wahlverfahren handelt es sich um ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl mit zwei Stimmen pro wahlberechtigter Person:

Die Erststimme für den*die Wahlkreiskandidat*in
Die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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