Landesregierung zur geplanten Erweiterung der Deponiekapazitäten auf Bringfortsheide in Marl?
Im Rahmen der aktuellen Offenlegungsphase zum Regionalplan Ruhr haben sich mehrere
Kommunen, gegen eine zukünftige Inanspruchnahme der sich im Besitz der RAG befindlichen Bergbauflächen als Deponiestandort ausgesprochen.
Dies betrifft die Halden Lohmannsheide in Duisburg-Baerl, Hürfeld in Dorsten und Brinkfortsheide in Marl. Diese Standorte sind Gegenstand der Verhandlungen zwischen der RAG und dem RVR, bei denen es um die Übernahme von insgesamt 22 Halden geht. Für diese Standorte soll nach der Entlassung aus der Bergaufsicht unter der Federführung des RVR eine geordnete und öffentlich sinnvolle, nachhaltige und dauerhaft umweltverträgliche Nachnutzung realisiert werden. Diese vor Ort umstrittenen Planungen werden vor dem aktuellen Hintergrund nicht geklärter Altlasten in den Halden und dem Eintrag bedenklichen Auffüllmaterials in das Grundwasser diskutiert. Weitere, in die Zukunft gerichtete Sorgen der Bevölkerung beinhalten eine mögliche Zunahme des LKW-Verkehrs und unzureichende Abstände zur vorhandenen Wohnbebauung.
Mehrdad Mostofizadeh stellte Fragen zu den geplanten Deponiestandort an die Landesregierung
Wie will die Landesregierung die Entsorgungssicherheit für DK-I-Abfälle sicherstellen, wenn die drei genannten Flächen hierfür nicht zur Verfügung gestellt werden?
Bezogen auf das Plangebiet von Nordrhein-Westfalen insgesamt kann bei Realisierung allerkonkreten Planungen für die Erweiterung von DK I – Standorten sowie für die Errichtung neuer DKI Standortedie 10 jährige Entsorgungssicherheit nachgewiesen werden . Von den Haldenstandorten wurde bei der Bedarfsermittlung als einziger neuerDeponiestandort die Planung der im Planfeststellungs-verfahren befindlichen DK I-Deponie Lohmannsheide in Duisburg-Baerl berücksichtigt. Insofern hängt die für das Plangebiet vonNRW nachzuweisende 10 jährige Entsorgungssicherheit nicht von der Realisierung aller drei o.g. Haldenstandorte als neue Deponiestandorte ab.
Da ggf. nicht alle im Genehmigungsverfahren befindlichen neuen Planungen oder genehmigte Kapazitätserweiterungen realisiert werden können (z.B. Klageverfahren Deponie Dülmen-Rödder), sollten die Überlegungen für die übrigen beiden Haldenstandorte weiter verfolgt werden. Deponien der Deponieklasse 0 und I haben in der Regel lokale Bedeutung bzw. regionale Einzugsgebiete und werden daher insbesondere dort errichtet, wo aufgrund der Wirtschaftsstruktur von einem entsprechenden Aufkommen an Abfällen auszugehen ist. Beim Status quo-Szenario würdedas Volumen voraussichtlich bis zum Jahr 2036 reichen.
Die Bürgerinitiativen gegen die Deponien auf Halden haben recht das es zur Zeit keinen Bedarf für zusätzliche Deponien auf Halden gibt!
Aus der Stellungnahme der Stadt Marl
In den zeichnerischen und textlichen Festlegungen des Entwurfes des
Regionalplanes Ruhr mit Stand April 2018 wird die Bergehalde BrinkfortsheideErweiterung am Standort Marl als zweckgebundene Nutzung „Aufschüttung und Ablagerung“ mit der Zweckbindung „Abfalldeponie“ als Vorranggebiet ohne die Wirkung von Eignungsgebieten ausgewiesen.
Diese Festlegungen werden seitens der Stadt Marl aus den nachfolgenden
Gründen abgelehnt.
Die Stadt Marl fordert den RVR daher auf, in den textlichen und zeichnerischen
35 Festlegungen für die Bergehalde Brinkfortsheide-Erweiterung am Standort Marl die zweckgebundene Nutzung „Aufschüttung und Ablagerung“ mit Zweckbindung „Abfalldeponie“ zu streichen und in Hinblick auf das hier geplante IGA-2027-Projekt (die Halde ist bereits für die IGA 2027 angemeldet) durch die Festlegung „Freiraumbereich mit der zweckgebundenen Nutzung Freizeiteinrichtung“ (ec-4) zu ersetzen.
Aus der Begründung
Ferner ist die Ausweisung der Bergehalde Brinkfortsheide-Erweiterung als
Deponiestandort mit dem Ziel 8.3-3 des LEP NRW nicht vereinbar, wonach
Standorte für Deponien verkehrlich umweltverträglich anzubinden sind. Da der
Transport von Abfällen mit Umweltbelastungen durch Lärm, Staub u.ä. verbunden ist, muss danach bereits bei der Standortsuche die Realisierbarkeit einer umweltfreundlichen und kurzwegigen Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz.ein entscheidendes Kriterium darstellen.
wurde bei der Ausweisung des Standortes nicht berücksichtigt, dass nach der Abstandsliste des Abstandserlasses zu oberirdischen Deponien ein Schutzabstand von 500 m zu Wohngebieten einzuhalten ist. Dieser Abstand wird angesichts der Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe zum Haldengelände in einer Entfernung von lediglich 150 m deutlich unterschritten. Des Weiteren ist nicht zu erkennen, dass der Plangeber
entgegenstehende Belange wie den Schutz der Wohnbevölkerung, der
Siedlungsentwicklung oder der Freiraumsicherung in seine Planungsentscheidung miteinbeziehen wird. Gleiches gilt für die verkehrlichen und weiteren Umweltbelastungen, die mit einem Deponievorhaben verbunden wären.
Des Weiteren unberücksichtigt geblieben ist, dass die Stadt Marl auf Grund verschiedenster Ansiedlungen (z.B. Logistikzentrum Frentrop, Logistikzentrum Metro, Gate Ruhr mit weiteren geplanten Logistik-Unternehmen, Chemiepark Marl, Saria, Kraftwerksstandort Scholven in Hauptwindrichtung, 2 Autobahnen auf Stadtgebiet) verkehrs- und umwelttechnisch schon außerordentlich stark belastet ist, so dass weitere Belastungen nicht zu verkraften und hinnehmbar sind.
Ebenso wenig wurde bei der bisherigen Planung berücksichtigt, dass der
Errichtung und dem Betrieb der Deponie an dem vorgesehenen Standort
unüberwindbare Planungshindernisse entgegenstehen. Mit Blick auf die
vorangegangenen Ablagerungstätigkeiten ist bislang insbesondere nicht
sichergestellt, dass die Voraussetzungen für den Erlass eines
Abschlussbetriebsplanes vorliegen und überwiegende öffentliche Interessen der Zulassung entgegenstehen. Insbesondere haben im Bereich der Erweiterung in Bezug auf mögliche Belastungen durch die Haldenschüttung bislang keine Grundwasseruntersuchungen stattgefunden. Die vorhandenen
Grundwassermessstellen im Randbereich der Halde Brinkfortsheide sind auf
Grund der Lage bzw. des Abstandes zum Haldenkörper für eine qualifizierte
Beurteilung des Haldeneinflusses auf die Grundwasserverhältnisse nicht geeignet, um eine etwaige Gefährdungssituation, wie sie sich durch das Hinzutreten des Deponiekörpers ergeben würde, hinreichend abzubilden und zu bewerten
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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