Regionalplanverfahren RVR
Land NRW - Ruhrgebiet - Kreis REcklinghausen - Marl

Foto: Uwe Göddi
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Der Regionalplan für das Ruhrgebiet wird vom RVR aktuell neu aufgestellt!

In Nordrhein-Westfalen ist die Regionalplanung bei den fünf staatlichen Bezirksregierungen mit den ihnen zugeordneten Regionalräten angesiedelt. Für das Ruhrgebiet ist zusätzlich seit Oktober 2009 der Regionalverband Ruhr (RVR) für die Regionalplanung zuständig.

Wie läuft so eine Planung der Raumordnung zwischen Landes- und Gemeindeentwicklung eigentlich ab? 

1. Die Verwaltung des RVR erarbeitet einen Planentwurf 

2. Die Verbandsversammlung des RVR stimmt für einen s. g. Aufstellungsbeschluss

3. Das Beteiligungsverfahren beginnt! (Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Stellen wie der Kommune Marl)

4. Auswertung der Stellungnahmen durch die Verwaltung des RVR und Überarbeitung des Planentwurfes

5. Ein erneutes Beteiligungsverfahren beginnt!  (ausschließlich zu den ggü. dem ersten Entwurf geänderten Festlegungen des Plans) Hier ist das Ende der Beteiligungsfrist der 29.04.2022!!!

6. Erneute Auswertung der Stellungnahmen durch die RVR - Verwaltung und ggf. erneute Überarbeitung des Planentwurfes

7. Falls keine größeren Änderungen am Planwerk erforderlich sind, kann der Feststellungsbeschluss durch die RVR Verbandsversammlung getroffen werden (sollten noch größere Änderungen erforderlich sein, muss eine dritte Beteiligung erfolgen)

8. Anzeige des Regionalplans bei der Landesplanungsbehörde sowie Rechtsprüfung durch die Landesplanungsbehörde

9. Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW, der Plan wird rechtskräftig, dass Ziel ist erreicht.

Autor:

Uwe Göddenhenrich aus Marl

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