Kunstausstellung „Kinder haben Rechte“ Noch bis 15. Mai in der Sparkasse Vest
Stolz zeigen die Kinder ihren Eltern und Großeltern bei der Ausstellungseröffnung ihre Werke. „Das hier ist von meiner Klasse und dieses Männchen habe ich gemalt“, berichtet eine Drittklässlerin, während sie Mutter und Oma durch das nun bunt gestaltete Sparkassen-Forum lotst.
Befasst haben sich die Schülerinnen und Schüler von sechs Grundschulen im Kreis Recklinghausen auf Initiative des Kommunalen Integrationszentrums des Kreises Recklinghausen (KI) mit den Kinderrechten, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind. Dabei haben sie diese nicht nur einfach im Unterricht besprochen, sondern sich dazu künstlerisch mit ihnen auseinandergesetzt. Das Ergebnis: Die Ausstellung „Kinder haben Rechte“, die noch bis zum 15. Mai in der Sparkasse Vest am Königswall 33 in Recklinghausen zu sehen ist.
Die Ausstellung zeigt, welche Rechte Kinder haben und welche den Grundschülerinnen und -schülern besonders wichtig sind. Dabei sei übrigens der künstlerische Ausdruck von Inhalten selbst ein Recht der UN-Kinderrechtskonvention, wie Lotte Schelleckes vom KI weiß: „In Artikel 13 heißt es sinngemäß, dass Kinder das Recht auf freie Meinungsäußerung haben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, Informationen und Meinungen jeder Art in Wort, Schrift oder auch durch Kunstwerke weiterzugeben.“
Und die Ergebnisse können sich sehen lassen. Zentral im Raum steht zum Beispiel eine Skulptur in Form eines farbenfroh gestalteten Heißluftballons samt Korb auf einem Sockel, in dem Kinder ihre Wünsche platzieren können. Ein Sterne-Mobile hängt von der Decke. Auf jedem Stern steht ein Recht, das den Kindern besonders wichtig war. Aber auch Collagen, Bilder und andere Kunstwerke zeugen von der künstlerischen Auseinandersetzung der Schulen mit dem besonderen Thema.
„Wir freuen uns sehr, dass die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrkräfte mit so viel Spaß und Kreativität an das Thema ‚Kinder haben Rechte‘ herangegangen sind. Das Ergebnis ist eine Ausstellung, deren Besuch sich für Groß und Klein lohnt“, fasst Claudia Kliem, Leiterin des Kommunalen Integrationszentrums, zusammen.
Anlass für den Aufruf des KIs an die Grundschulen, das Thema Kinderrechte zu besprechen und künstlerisch umzusetzen, waren die Internationalen Wochen gegen Rassismus im März, die unter dem Motto „Menschenrechte für alle“ standen. Einige der sechs teilnehmenden Schulen sind bereits Mitglieder im bundesweiten Netzwerk „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“, das vom KI koordiniert wird.
UN-Kinderrechtskonvention
In der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 wurde in 42 Artikeln festgelegt, welche Rechte den Kindern zustehen und wie sie umgesetzt werden sollen. Die Vereinten Nationen einigten sich u.a. darauf, dass jedes Kind weltweit das Recht auf Leben, Gesundheitsvorsorge, Freizeit, Bildung sowie das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung hat.
In Deutschland wurden seit 1992 auf Basis der Konvention gesetzliche Änderungen bewirkt. So steht beispielsweise seit 2001 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Recht von Kindern auf eine gewaltfreie Erziehung. Zudem haben heute Kinder von unverheirateten Eltern dieselben Rechte wie Kinder von verheirateten. Dennoch wurden bis heute nicht alle Kinderrechte vollständig umgesetzt. Besonders wirken sich Kinderarmut, ungleiche Bildungschancen und die Erfahrung von Diskriminierung auf die Lebenssituation von Kindern aus.
Diese Schulen haben teilgenommen:
Martin-Buber-Schule Marl
Montessori Grundschule Dorsten
Jordan Mai Schule Gladbeck
Lambertischule Gladbeck
Ewaldschule Oer-Erkenschwick
Grundschule Im Reitwinkel Recklinghausen
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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