Kritik an geplante Schallschutzwände der Bahn in Marl Sinsen

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Im Rahmen des Lärmaktionsplans des Eisenbahnbundesamtes an den Haupteisenbahnstrecken der Bahn konkretisieren sich nun die Maßnahmen in Marl. In Sinsen und an der Mühlenstraße wurden Betroffene von Schienenverkehrslärm ermittelt. Es sind an den durchgehenden Gleise der Strecke Recklinghausen– Münster Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen.

Nach Vorstellungen der DB Netz AG als Träger der Maßnahme sollen passive Maßnahmen in Form von durchschnittlich 2,50 m hohen Lärmschutz-wänden(sogenannte Metall-Kassetten-Wände) errichtet werden, die im Wesentlichen eine Einhaltung der Lärmgrenzwerte des Bundesimmissions-schutzgesetzes für Schienenverkehrslärm in den Nachtstunden ermöglichen. Die bauliche Lösung ist im ganzen Bundesgebiet verbreitet und leider wenig stadtbildverträglich. In landschaftlichen Bereichen kann zumindest eine Begrünung oder Abpflanzung den Eindruck von Abgrenzung und Barriere mindern.
Die Verwaltung der Stadt Marl befürchtet eine visuelle Abschottung der Fahrradstation und der Wohnhäuser an der Wallstraße und plädiert aus Sicherheitsgründen für den Einbau von schallmindernden Fenstern.
Aus Sicht der Verwaltung wird die Lösung der DB Netz AG kritisch bewertet. Denn hier werden ebenso die beiden durchgehenden Gleise von den Lärmschutzwänden eingefasst. Damit werden nicht nur die Schienenverkehrsgeräusche für das Umfeld reduziert, sondern auch der Sicht- und Rufverbindungen zwischen Personen auf dem Bahnsteig und dem „Vorplatz“ unterdrückt. In Gefahrensituationen auch Hilferufe oder auch andere Zeichen.
Durch passive Maßnahmen wird der Freiraum nicht geschützt. Ein unmittelbarer
Rechtsanspruch auf Schutz des Freiraums vor Verkehrslärm besteht nicht.
Hingegen besteht ein solcher Anspruch für Räume, die dem dauernden Aufenthalt von Personen dienen, namentlich bei Wohngebäuden, Wohn- und Schlafzimmer.
Hier ist aber eine Abwägung vor zu nehmen, ob das Interesse an Sicherheit
dem Interesse an Schutz des Freiraums vorgeht .
Aus den Sicherheitsüberlegungen wäre deswegen zu fordern, dass für die östliche Seite (Richtung Fahrradstation) im Abschnitt des Bahnsteigs keine Lärmschutzwände errichtet werden (auch keinen transparenten) und dass statt dessen durch den Träger der Maßnahme an den Gebäuden der Einbau von
Schallschutzfenstern finanziert wird, um dem Erfordernis nach Lärmminderung
vor allem in den schutzbedürftigen Nachtzeiten zu entsprechen.
Diese Form
des passiven Schutzes ist möglich.
Aus Sicht der Verwaltung sollte der an sich schon etwas schwierig gelegene
Bahnsteig nicht durch Schallschutzwände vom öffentlichen Raum abgekoppelt
werden.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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