Kreuz & quer geht nicht mehr! E-Roller aus dem Weg!
Wer kennt dieses Problem nicht? Natürlich haben wir alle schon einmal einen Spagat über einen umgefallenen E-Roller gemacht, aber manchmal reicht das gar nicht. E-Roller, die im Weg stehen, stellen eine ernstzunehmende Unfallgefahr für blinde und sehbehinderte Fußgängerinnen und Fußgänger dar. Aus diesem Grund gibt es Musterklagen durch mit dem Ziel, dass E-Roller ausschließlich auf ausgewiesenen und abgegrenzten Abstellflächen abgestellt werden.
E-Scooter ein erhebliches Unfallrisiko
Kreuz und quer stehende E-Roller sind mittlerweile leider ein gewohnter Anblick in unseren Städten: Sie stehen und liegen mitten auf dem Gehweg und blockieren Eingänge von Geschäften, U-Bahn-Zugänge oder Straßenüberquerungen. Rücksichtslos abgestellte E-Scooter sind nicht nur für blinde und sehbehinderte Menschen ein gefährliches Hindernis und erhebliches Unfallrisiko, sie sind auch für Rollstuhlfahrende, Eltern mit Kinderwagen und ältere Menschen mehr als ein Ärgernis. Wir brauchen Gehwege ohne Stolpergefahr und genügend Platz, damit Fußgängerinnen und Fußgänger nicht auf die Straße ausweichen müssen.
Menschen mit Seheinschränkungen
Auf einem menschenleeren Gehweg stehen kreuz und quer vier E-Roller.
Aus diesem Grund fordert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), dass E-Roller generell nicht an jeder beliebigen Stelle des Gehwegs einfach abgestellt werden können, sondern nur auf entsprechend ausgewiesenen und abgegrenzten Abstellflächen. Diese Abstellflächen müssen kontrastreich markiert und mit einem Blindenstock ertastbar sein. So sind sie für Menschen mit Seheinschränkungen sofort erkennbar.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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