Kreis klagt: Gericht entscheidet am 19. Juli

Cay Süberkrüb,s Landrat des Kreises Recklinghausen, kämpft gegen das Gemeindefinazierungsgesetz. Foto: ST | Foto: Foto: ST
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Die mündliche Verhandlung ist am Mittwoch gelaufen - am Dienstag, 19. Juli, entscheidet das Landesverfassungsgericht in Münster über die Klage des Kreises Recklinghausen gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz. Der Vorgang hat Präzedenzcharakter.

Hintergrund: Den Kreis Recklinghausen und die zehn dem Kreis angehörenden Städte drücken hohe Schulden. Der Kreis bekommt 2011 alleine 14,9 Millionen Euro weniger Schlüsselzuweisungen, weil die Sonderbedarfe der kreisangehörige Städte als Umlagekraft beim Kreis angerechnet werden.
Zwar haben die strukturschwachen Städte zusätzliches Geld bekommen, wurde die Schlüsselzuweisungen für den Kreis reduziert. In diesem Jahr um 14,9 Millionen Euro.
Aber: Die Städte erhalten trotz der zusätzlichen Gelder insgesamt ebenfalls weniger Zuweisungen als 2010, so dass sich für Kreis und Städte unterm Strich ein Zuweisungs-Minus von rund 25 Miliionen Euro ergibt.
Landrat Süberkrüb spricht von einem grundsätzlichen, strulturellem Problem. Bereits im Februar war er in der Sache gemeinsam mit den Bürgermeistern Johannes Beisenherz (Castrop-Rauxel), Bodo Klimpel (Haltern am See) und Wolfgang Pantförder (Recklinghausen) sowie Kreisdirektor Roland Butz Lanesinnenminister Ralf Jäger auf die Pelle gerückt und hatte die bedrohliche Lage geschildert.
Da sich die bedrohliche Lage nicht geändert hat und die politisch Verantwortlichen befürchten, dass die Handlungsfähigkeit und Gestaltungsmöglichkeiten auf der Strecke bleiben, wurde jetzt das Landesverfassungsgericht angerufen.
Süberkrüb: „Wir klagen gemeinsam gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz, weil es zu einer ungerechten Verteilung der Gelder führt. Im Kreis Recklinghausen fällt das stärker auf als in anderen Kreisen, weil wir die gleichen sozialen Probleme haben wie kreisfreie Städte, nicht wie ländliche Kreise.“ Kreisdirektor Butz spricht von einer systematischen Ungerechtigkeiten des Gemeindefinanzierungsgesetzes.
Sollte das hohe Gericht in Münster zu Gunsten des Vestischen Kreises entscheiden, könnten auch andere Gemeinden und Kreis "auf den Geschmack kommen" und eine Klagewelle auslösen.

Autor:

Kerstin Halstenbach aus Emmerich am Rhein

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