Keine Erhöhung der Friedhofsgebühren in Marl fordert die Bürgerliste WiR für Marl

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Die Stadt will die Friedhofsgebühreh anheben.  Im Betiebsausschuss des ZBH  sprachen sich  fast alle Fraktionen für die Erhöhung  aus. Nur die Bürgerliste WIR für Marl sprach sich dagegen aus und wird die Erhöhung im Rat ablehnen. Die Bürger sollen nicht noch weiter belastet werden.
Für Friedhofsleistungen besteht nach dem Bestattungsrecht kein Benutzungszwang.
Die Stadt Marl steht im Wettbewerb mit kirchlichen Einrichtungen und privaten Anbietern (z. B. Friedwälder, Urnenfriedhöfe, Kolumbarien etc). Deshalb ist die Erhöhung der Beiträge falsch. Die veränderte Bestattungskultur ist zunehmend preissensibel geworden. Insbesondere günstige Bestattungsformen werden zunehmend von vielen Angehörigen nachgefragt. Aufgrund dieser Marktsituation sind die hohen  städtischen  Gebührensätze falsch.  Bestattungsformen alternativer Anbieter treten  weiter in den Fokus der Bürger  und  die Nachfrage nach hiesigen Angeboten auf den städtischen Friedhöfen  geht weiter zurück.

 Vergleich der Friedhofsgebühren durch den Bund  der Steuerzahler 


Der BdSt NRW hat die Friedhofsgebührensatzungen in den Städten mit mehr als 60.000 Einwohnern ausgewertet. Ziel war es zu ermitteln, wie hoch die Friedhofsgebühren für die Bestattung eines Verstorbenen, der älter als fünf Jahre ist, in einem Sargwahlgrab und in einem Urnenreihengrab ist. Für beide Grabarten wurden die Gebühren für die Grabnutzung, Grabbereitung und die Benutzung der Trauerhalle ermittelt. Daraus errechnet sich eine Gesamtgebühr.

Es ist wenig überraschend, dass eine Bestattung in einem Sargwahlgrab im NRW-Durchschnitt mehr als doppelt so teuer für die Angehörigen ist wie eine Bestattung im Urnenreihengrab. Bei einer Sargbestattung wird schließlich mehr Friedhofsfläche beansprucht als bei einer Urnenbestattung.

Das Ergebnis des BdSt-Friedhofsgebührenvergleichs erklärt, warum es mittlerweile in Deutschland mehr Urnen- als Sargbestattungen gibt. Bereits 2016 wurden 64 % der 900.000 Verstorbenen in Deutschland eingeäschert. Bei den enormen Gebührenunterschieden zwischen Sargwahl- und Urnenreihengrabbestattungen ist das kein Wunder. Bei den vom BdSt NRW ermittelten Friedhofsgebühren darf nicht vergessen werden, dass im Einzelfall noch weitere Gebühren, z.B. für die Kremierung und für die Genehmigung eines Grabmals, hinzukommen können. Auch die Leistungen eines Bestatters, eines Steinmetzes oder für die Grabpflege (Friedhofsgärtner) können die finanzielle Belastung für die Angehörigen erhöhen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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