Investitionen in Schulen – Rat soll beschließen
„Die Liste der Mängel ist lang“ Da sind sich Katharina Sandkühler (sozialpolitische Sprecherin) und Daniel Schulz (baupolitischer Sprecher) der Bündnis 90/Die Grünen einig. Diese geplanten Investitionen sind richtig und wichtig, auch wenn sie auf einem wackelig gestrickten Haushalt beruhen.
Der Rat der Stadt Marl soll folgende Maßnahmen beschließen, die im Rahmen des Kapitels 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) umgesetzt werden sollen:
1. Bartholomäusschule (Außengelände Wiesen- und Spielfläche)
2. Canisiusschule (Anbau OGS-Bereich)
3. Ernst-Immel-Realschule(Fenstererneuerung – Altbau und Anbau)
4. GiL(Aufarbeitung der Außensportflächen)
5. Grundschule Sickingmühle (Anbau OGS-Bereich)
6. Harkortschule (Anbau OGS-Bereich)
7. Heinrich-Kielhorn-Schule (Fenstererneuerung und Dachsanierung)
8. Martin-Luther-King-Schule (Außensportanlage ertüchtigen durch Oberflächensanierung)
9. Overbergschule (Schulhofsanierung)
10. Schulen (Einrichtung und Ausstattung der Haustechnik für Schulen mit Digitaler Infrastruktur)
11. Willy-Brandt-Gesamtschule (Ausbau des Schulhofes im Bereich der Sporthalle einschl. Entwässerung)
Für den Fall, dass sich Umstände ergeben, die das Investitionsvolumen der priorisierten
Maßnahmen verringern lassen, beschließt der Rat der Stadt Marl die folgenden
zwei Reservemaßnahmen:
12. Harkortschule (Sportanlage Gerhardt-Jüttner/Harkortschule – Gestaltung der Restflächen für den Schulsport nach Erstellung eines Baseballfeldes)
13. Martin-Buber-Schule (Schulhofgestaltung)
Sachverhalt
Mit Datum vom 22.01.2018 hat die Bezirksregierung Münster der Stadt Marl die Bereitstellung von Fördermitteln in Höhe von 4.343.953 Euro gemäß §14 des Kapitels 2
des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein- Westfalen (KInFöG NRW) beschieden. Zweck dieser Mittel ist die Förderung von Investitionen nach §10 Absatz 1 KInvFöG NRW in Verbindung mit § 10 KInvFG zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen.
Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit ausnahmsweise den Ersatzbau von Schulgebäuden einschließlich damit im Zusammenhang stehender Investitionen in die der jeweiligen Schule zugeordneten Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern; dabei sind auch die für die Funktionsfähigkeit der Gebäude erforderliche Ausstattung sowie notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen einschließlich solcher zur Gewährung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude förderfähig.
Der Förderzeitraum umfasst die Zeit vom 01.07.2017 bis 31.12.2022. Der kommunale Eigenanteil liegt bei mindestens 10 Prozent.
Geplante Maßnahmen zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes (KInvFG) – Kapitel 2
1. Bartholomäusschule (Außengelände Wiesen- und Spielfläche)
In den Außenbereichen der Bartholomäusschule sollen die Bewegungs- und Aufenthaltsflächen überarbeitet werden. Dabei soll der Fokus auf neuen Ruheräumen
und Sitzgelegenheiten liegen. Ebenso soll das Spielangebot für die Kinder erweitert werden.
Veranschlagte Kosten ca. 50.000 €
2. Canisiusschule (Anbau OGS-Bereich)
Auf Grund steigender OGS-Nachfrage muss der räumliche OGS-Bereich der vierzügigen Grundschule erweitert werden. Derzeit nehmen 178 der insgesamt 393 Schülerinnen und Schüler am OGS-Betrieb teil. Obwohl die Anzahl der teilnehmenden OGS Kinder den größten Wert aller 13 Marler Grundschulen bildet, ist auf Grund der Schulgröße die Betreuungsquote mit 45,29 % (Relation OGS Teilnehmer zu Schulkinder insgesamt) die geringste aller Marler Grundschulen. Die Nachfrage nach einem Betreuungsplatz kann nicht in allen Fällen erfüllt werden und eine Warteliste ist dementsprechend groß. Innerhalb des Bestandsgebäudes sind
jedoch keine Raumkapazitäten vorhanden. Aus diesem Grund ist eine entsprechende bauliche Erweiterung in Form eines Anbaus erforderlich.
Veranschlagte Kosten ca. 750.000 €
3. Ernst-Immel-Realschule (Fenstererneuerung – Altbau und Anbau)
Die Fenster im Altbau und im Anbau der Schule sind sanierungsbedürftig. Aus energetischen Gründen, aber auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebes
ist eine kurzfristige Sanierung erforderlich.
Veranschlagte Kosten ca. 550.000 €
4. GiL (Aufarbeitung der Außensportflächen)
Die Außensportflächen sollen überarbeitet werden, um die Nutzbarkeit zu erhöhen. Dabei sollen die Tennenoberflächen des Sportplatzes und der Laufbahn
überarbeitet werden und eine neue Sprunggrube angelegt werden. Durch die dann erfolgte Attraktivierung ist auch eine Nutzung durch Schüler anderer Schulen möglich.
Veranschlagte Kosten ca. 70.000 €
5. Grundschule Sickingmühle (Anbau OGS-Bereich)
Auf Grund steigender OGS-Nachfrage muss der räumliche OGS-Bereich der zweizügigen Grundschule erweitert werden. Derzeit nehme 117 der 184 Schülerinnen
bzw. Schüler am OGS-Betrieb teil. Innerhalb des Bestandsgebäudes sind jedoch keinerlei Raumkapazitäten vorhanden. Die vorhandenen Schulräumlichkeiten
unterliegen größtenteils einer Mehrfachnutzung. Die derzeitige Raumsituation ist unter den vorhandenen Bedingungen als äußerst problematisch anzusehen.
Aus diesem Grund ist eine bauliche Erweiterung in Form eines Anbaus erforderlich.
Veranschlagte Kosten ca. 600.000 €
6. Harkortschule (Anbau OGS-Bereich)
Auf Grund steigender OGS-Nachfrage muss der räumliche OGS-Bereich der dreizügigen Grundschule erweitert werden. Derzeit nehmen 160 der 303 Schülerinnen
und Schüler am OGS – Angebot teil. Der OGS Betrieb findet sowohl im Kernschulgebäude als auch im für OGS Zwecke umgebauten ehemaligen Schulkinderhaus
auf dem Schulgelände statt. Weitere Raumkapazitäten im Bestandsgebäude sind nicht vorhanden, sodass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen nicht in erforderlichem
Umfang erfüllt werden kann. Derzeit stehen 31 Kinder auf der Warteliste für einen OGS Platz. Eine bauliche Erweiterung in Form eines Anbaus am
ehemaligen Schulkinderhaus, würde den Zentralbetrieb der OGS in einem zusammenhängenden Bereich ermöglichen und gleichzeitig den vorhandenen Bedarf an weiteren OGS Plätzen erfüllen.
Veranschlagte Kosten ca. 600.000 €
7. Heinrich-Kielhorn-Schule (Fenstererneuerung und Dachsanierung)
In den Gebäudebestand der Heinrich-Kielhorn-Schule, Förderschule mit den Schwerpunkten „Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache“ ist unter
Hinweis auf das Thema „Inklusion“, dem damit verbundenen Rückgang der Schülerzahlen und der sich daraus ergebenden Diskussion über die Aufrechterhaltung
des Schulstandortes nur noch eine auf das Mindestmaß erforderliche Instandhaltung durchgeführt worden. Mittlerweile kann der Schulstandort aber wieder
als gesichert bezeichnet werden, so dass der vorliegende Instandhaltungsstau, insbesondere im Bereich der Fenster und der Dächer, nunmehr zu beheben ist.
Veranschlagte Kosten ca. 1.031.614 €
8. Martin-Luther-King-Schule (Außensportanlage ertüchtigen durch Oberflächensanierung)
Aufgrund der Erweiterung der Schule wird eine Überarbeitung der Außensportflächen notwendig. Dabei sollen die Oberflächen überarbeitet werden, damit die
Sportanlagen wieder in vollem Umfang genutzt werden können
Veranschlagte Kosten ca. 50.000 €
9. Overbergschule (Schulhofsanierung)
Der Schulhof der Overbergschule besteht zu großen Teilen aus Asphalt. Die Oberfläche musste an vielen Stellen bereits ausgebessert werden und ist insgesamt in
einem schlechten Zustand. Im Rahmen einer Überarbeitung des Schulhofes sollen Teilbereiche des Schulhofes entsiegelt werden, andere Bereiche mit neuen Oberflächenmaterialien versehen werden.
Dabei erfolgt auch eine Neukonzipierung der Gesamtsituation, um attraktive Bewegungs-
und Aufenthaltsräume für die Kinder zu schaffen.
Veranschlagte Kosten ca. 200.000 €
10. Schulen (Einrichtung und Ausstattung der Haustechnik für Schulen mit Digitaler
Infrastruktur)
Nach erfolgtem Breitbandausbau der Schulen, der Ende 2019 abgeschlossen sein soll und an den Außenfassaden der Gebäude endet, soll die Verkabelung in den
Schulen derart erfolgen, dass in allen Klassen ein digitaler Zugang mit ausreichenden Kapazitäten vorhanden ist. Ebenso soll WLAN in allen Räumen der
Schule möglich sein.
Es ist beabsichtigt, kurzfristig durch ein Gutachten eine ausschreibungsreife Auflistung der Gewerke zu erhalten. Erfahrungswerte anderer Städte zeigen, dass sich die Kosten für die digitale Anbindung der 21 Schulen in Marl auf ca. 7.350.000 € belaufen werden. Ausstattungsgegenstände sind darin noch nicht
enthalten. Ein Teil der Finanzierung soll über Fördermittel abgewickelt werden, weitere Finanzmittel sind im Kernhaushalt abgebildet.
Veranschlagte Kosten ca. 525.000 €
11. Willy-Brandt-Gesamtschule (Ausbau des Schulhofes im Bereich der Sporthalle
einschl. Entwässerung)
Im Bestand gibt es seit langem Probleme mit der Abführung des Regenwassers. Dabei sollen nun die vorhandenen Leitungen erneuert und an eine neu errichtete
unterirdische Versickerungsanlage angeschlossen werden. Im Anschluss soll der Freiraum überarbeitet werden. Dabei liegt der Fokus auf der Verbindung von
Turnhalle, Sportanlage und Schulhof. Die Flächen sollen offener und lichter gestaltet werden, damit auch Sichtverbindungen wieder möglich sind. Außerdem soll gerade die Verbindung zum Schulhof barrierefrei erstellt werden.
Veranschlagte Kosten ca. 400.000 €
12. Harkortschule (Sportanlage Gerhardt-Jüttner/ Harkortschule Gestaltung der
Restflächen für den Schulsport nach Erstellung eines Baseballfeldes) Im Zuge der Errichtung eines Baseballfeldes auf der ehemaligen Sportanlage
Gerhardt-Jüttner-Stadion kommt es zu einer Überarbeitung der gesamten Sportanlage. Durch die dann veränderten Raumnutzungen im Vergleich zur vorherigen
Fußballnutzung bleiben Flächen über die dann für die Schulsportnutzung der anliegenden Harkortschule umgebaut werden sollen.
Veranschlagte Kosten ca. 180.661 €
13. Martin-Buber-Schule (Schulhofgestaltung)
Die bestehenden Schulhofflächen der Martin-Buber-Schule sollen hinsichtlich der Bewegungs- und Aufenthaltsflächen überarbeitet werden. Dabei sollen neue Ruheräume mit Sitzgelegenheiten entstehen. Ebenso soll das Spielangebot für die Kinder erweitert werden.
Veranschlagte Kosten ca. 50.000 €
Bei einer Förderquote von 90 Prozent ergibt sich eine vollständige Inanspruchnahme der Fördersumme für die Maßnahmen 1 bis 11. Sollten Maßnahmen der Nummern 1
bis 11 nicht wie geplant umgesetzt werden oder geringere Investitionskosten verursachen als kalkuliert, rücken die Maßnahmen 12 und/oder 13 nach.
Die Eigenanteile aller Maßnahmen (482.661 Euro) werden über den städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt.
Autor:Daniel Schulz aus Marl |
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