Pop-up-Radweg in Marl
Hoffentlich hat dieser Irrsinn in Marl schnell ein Ende.

Es ist die Polit-Posse dieses Sommers, obwohl Marler Bürger in den vergangenen Wochen und Monaten, bereits einige politische Fehlentscheidungen miterleben durften. Ab dem 10. Juni 2023 müssen sich Verkehrsteilnehmer an eine neue Verkehrsführung auf der Hervester Str. / Willy-Brandt-Allee gewöhnen, obwohl unsere BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Bürgerfraktion Marl sich dagegen ausgesprochen hat und auf das schärfste kritisierte. 

Im Klartext heißt das: Mehrere Monate lang wird es diesen ominösen Radweg, der eine Fahrspur auf eine der wichtigsten Verbindungen zur Stadtmitte blockiert, geben.  Der Autoverkehr in der entgegengesetzten Fahrtrichtung zum Marien-Hospital läuft derzeit noch zweispurig. 

Das Experiment soll Aufschluss darüber geben, ob alle vierspurigen Straßen zugunsten des Radverkehrs zurückgebaut werden können. Zur Erinnerung, der Stadtrat hat diesen Radentscheid ohne die Stimmen unserer Fraktionsmitglieder beschlossen, womit sich die Stadt Marl verpflichtet hat, 8 Millionen EURO zur Verbesserung der Radfahrinfrastruktur zu investieren. Diese Soll-Formulierung hat einen pauschalen Charakter und kann so nicht von unserer Bürgerfraktion Marl mitgetragen werden, so Wilfried Labsch (Fraktionsvorsitzender).

Phillipp Erwig vom ADFC Marl ist froh, dass das Projekt nun gestartet ist.  Aber es muss bestimmt nicht sein, eine Strecke unter fünf Kilometern mit dem Auto zurückzulegen. Wir sehen in dieser Vorgehensweise eine Diskriminierung der älteren Generation. Nicht alle Menschen sind in der Lage, ein Fahrrad zu benutzen.

Es ist zu erwarten, dass der Verkehrsversuch zu erhöhtem Verkehrsaufkommen führen wird, das anschließend ausgewertet werden muss. Auch wenn das Scheitern für unsere Partei und Fraktion offensichtlich ist, müssen wir die Ergebnisse des Verkehrsversuches abwarten.

UPDATE 13.06.2023
Ein Hinweis auf eine Falschmeldung vom Marler Verkehrsplaner Ingo Nölker zum Thema Radentscheid, er behauptet in einem heutigen Zeitungsbericht der Marler Zeitung, die Fuß- und Radwege seien mit drei Metern zu schmal.

Der Gesetzgeber sagt dazu:  Ein bestehender Weg muss innerorts eine Mindestbreite von 2,50 m – außerorts 2,00 m – zur Einrichtung eines gemeinsamen Fuß- und Radweges vorweisen. Neue gemeinsame Fuß- und Radweges werden mit Sicherheitstrennstreifen innerorts mit einer Mindestbreite zwischen 3,00 m und 5,85 m; außerorts mit einer Mindestbreite von 4,25 m gebaut.

1 Kommentar

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.