Hilfsorganisationen unterstützen bei Testungen in Pflegeeinrichtungen

Nordrhein-Westfalen hat mit anerkannten Hilfsorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter, Malteser und Arbeiter-Samariter-Bund) eine Vereinbarung zur Unterstützung der stationären Pflegeeinrichtungen geschlossen. Bis zum 2. Januar 2021 unterstützen die anerkannten Hilfsorganisationen die stationären Pflegeeinrichtungen bei der Durchführung von Schnelltestungen bei Besucherinnen und Besuchern, sofern es die personelle Situation aufgrund der bereits sehr umfangreichen Einbindung in der Bewältigung der aktuellen Lage zulässt.
Die Corona-Pandemie ist besonders für die Pflegeeinrichtungen eine ganz besonders schwierige Ausnahmesituation. Auch über Weihnachten hat der Infektionsschutz oberste Priorität. Klar ist aber auch: Besuchsverbote sorgen für soziale Isolierung von Personengruppen, die im hohen Alter ganz besonders auf soziale Kontakte angewiesen sind.

Je Einsatz können zwei Helferinnen bzw. Helfer für vier Stunden zur Durchführung der Testungen in den Pflegeeinrichtungen zum Einsatz kommen. Grundsätzlich ist der Einsatz abhängig von den personellen Ressourcen der Hilfsorganisationen vor Ort. Es besteht die Absicht, möglichst umfassend zu helfen, allerdings können womöglich nicht alle Pflegeeinrichtungen unterstützt werden.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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