Herbstlicher Infospaziergang rund um SARIA in Marl Frentrop
Die Initiative "MHNV" - Anwohnerinitiative für bleibende Lebensqualität in Marl, lädt ein zum herbstlichen Infospaziergang rund um SARIA. Treffpunkt ist das Landschaftsschutzschild an der Rennbachstraße / Ecke Schachtstraße. Achtung: Wegen des Alt-Marler Weihnachtsmarkts wird der traditionelle Spaziergang vorverlegt auf 10.30 Uhr.
Dabei geht es diesmal um verschiedene Aktionen und die zwölf neuen Landschaftsschutzschilder am Rennbach. Sie waren nach ihrem mysteriösen Verschwinden auf Anregung der Bürger durch den einstimmigen Beschluss des Marler Rats wieder beschafft worden.
Wer Lust hat, kommt gerne mit Rad, Inlinern, Kinderwagen, etc.
Wer dann noch Lust hat, kann gerne anschließend noch eine Runde mit durch das schönes Naherholungsgebiet Rennbach spazieren.
Weitere interessante Termine:
02. Dezember: Infostammtisch, ab 19.30 Uhr im Mühlenbach in Alt-Marl,
04. Dezember: MHNV-Vertreter sind beim Kreis RE zur Besprechung konkreter Missstände rund um SARIA.
Landschaftsschutzgebiet
Rechtliche Grundlage
In § 26 des BNatSchG wird festgelegt, dass Landschaftsschutzgebiete der Erhaltung und Entwicklung der Natur dienen sollen, Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sollen beseitigt werden und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit wieder hergestellt werden.
Landschaftsschutzgebiete werden nicht ausgewiesen bei vollkommen unberührter oder intakter Natur, sondern insbesondere dann, wenn Landschaften eine besondere kulturhistorische Bedeutung oder eine Bedeutung für die Erholung haben.
Was wird verboten?
Grundsätzlich sind hier alle Handlungen, Eingriffe und Vorhaben verboten, die dem Schutzzweck zuwiderlaufen , es gilt aber kein absolutes, sondern ein relatives Veränderungsverbot. Im Übrigen gilt für jedes bauliche oder sonstige Vorhaben die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung des Bundesnaturschutzgesetzbuches.
Landschaftsschutzgebiete sind bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und müssen in Bebauungsplänen dargestellt und beachtet werden. Man spricht hier von einer nachrichtlichen Übernahme. Sie sind verbindlich und können nicht etwa aufgrund eines übergeordneten Allgemeinwohls in der Abwägung überwunden werden.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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