Marler kämpft weiter für Recht auf Sterbehilfe
Helmut Feldmann legt sich mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn an - Grundsatzurteil im Februar erwartet

Helmut Feldmann hat mit seinem Einsatz für das Recht auf Sterbehilfe das Interesse vieler Printmedien und TV-Sender geweckt. | Foto: Anja Hermanski
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Ein Marler kämpft weiterhin für da Recht auf Sterbehilfe. Helmut Feldmann hat im letzten Jahr gegen Jens Span Strafanzeige erstattet (der Stadtspiegel berichtete) und jetzt Antwort von der Staatsanwaltschaft Berlin erhalten.

Die Strafanzeige gegen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin abgelehnt, mit der Begründung, der Anfangsverdacht sei nicht gegeben.
Helmut Feldmann hat sofort Beschwerde gegen die Ablehnung eingereicht. Der Widerspruch liegt nun der Bundesstaatsanwaltschaft vor.

Pikant: Am Sonntag fand der Neujahrsempfang der CDU statt, zu dem auch Jens Spahn in Rathaus Marl gekommen war. Helmut Feldmann war dabei und wollt sein Anliegen vorbringen. Seine Fragen wurden aber nicht zugelassen und er hatte keine Gelegenheit an der Diskussion teilzunehmen. Jeder Anwesende hatte nur eine Frage, die Möglichkeit hatte auch Herr Feldmann, was ihm jedoch zu wenig war, er hätte viel mehr Fragen gehabt. „Ich bin enttäuscht und verärgert“, so Helmut Feldmann im Gespräch mit dem Stadtspiegel. Ihm sei wichtig, auch andere Bürger zu informieren und das auch sie sich trauen für ihre Meinung einzustehen. „Man muss kämpfen, am Ball bleiben du seine Überzeugung vertreten“.

Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Erlaubt sind aber die passive, die indirekte und die assistierte Sterbehilfe. Unter passiver Sterbehilfe versteht man den Abbruch oder das Unterlassen von lebensverlängernden Maßnahmen. Sie ist nur dann nicht strafbar, wenn es dem Patientenwillen entspricht. Auf Anweisung des Bundesgesundheitsministers hat das in Bonn ansässige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte von 2018 an 102 Anträge auf tödliche Medikamente zur Sterbehilfe abgelehnt. 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht aber entschieden, dass Sterbewilligen „in extremem Ausnahmesituationen“ ein Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel nicht verwehrt werden darf. Spahn verweist darauf, dass der Bundestag 2015 beschlossen hat, dass die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ eine Straftat ist. Seitdem dürfen Sterbehilfevereine für Kranke keine tödlichen Substanzen mehr besorgen. Dagegen haben Ärzte, Schwerkranke und professionelle Sterbehelfer geklagt.

Gespannt ist auch Helmut Feldmann auf die fällige Entscheidung: In Karlsruhe wird das Bundesverfassungsgerichts am 26. Februar über den §217 StGB abstimmen. „Endlich ein Ergebnis, nach vier Jahren Kampf“, freut sich der Marler. Professor Dr. Kudlich aus München, der Herrn Feldmann anwaltlich vertritt, werde dabei sein und ihn direkt informieren.

Autor:

Anja Hermanski aus Marl

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