Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Marl beschließt Bebauungspläne

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Nicht nur eine überarbeitete Ordnung für die Benutzung der städtischen Sporthallen in Marl (die letzte stammte noch aus dem Jahr 1992) wurde von den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses auf den Weg gebracht – auch der Bebauungsplan für das Seerestaurant am Creiler Platz mit den Vorschlägen der Verwaltung wurde beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 259 sollen nun auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines gastronomischen Betriebs am City-See zur Aufwertung der Stadtmitte Marls geschaffen werden. Geplant ist eine weitestgehend transparente Fassade. Das Restaurant dürfte sogar über die Uferböschung in Richtung Wasser ragen, die Wasseroberfläche aber nicht berühren. Ein Flachdach mit Dachbegrünung soll als Retentionsfläche für Regenwasser dienen, dieses also auffangen. Dabei würde aber auch an Anlagen für Solarthermie und Photovoltaik gedacht. Details sollen mit einem möglichen Bauherrn bzw. Investor später präzisiert werden.

GEPLANT IST EIN 30-JÄHRIGES ERBBAURECHT
Über ein folgendes Ausschreibungsverfahren für ein Bau- und Betriebskonzept kann der Rat der Stadt Marl dann noch separat entscheiden. Die Stadt Marl beabsichtigt in dem Zusammenhang übrigens, das städtische Grundstück nach Satzungsbeschluss zur Pacht auszuschreiben, mit einem zunächst 30-jährigen Erbbaurecht.

EINFAMILIENHAUSGEBIET „NEUE WALDSIEDLUNG“
Ebenso beschlossen wurde die siebte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96, mit dem das Einfamilienhausgebiet „Neue Waldsiedlung“ behutsam nachverdichtet, also weitere Wohnbebauung zugelassen werden soll. Dabei geht es um den Bereich der nordwestlichen Ringerschließung der Meisenstraße in Hamm.

GEWERBEGEBIET WALLSTRASS
In Sinsen geht es um den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 255 „Wallstraße-Ost“. Dort soll das Gewerbegebiet Wallstraße im östlichen Bereich in geringem Umfang erweitert werden. Geplant ist eine Umnutzung öffentlicher Flächen zu einer gewerblichen Nutzung. Damit wird eine Entwicklung des vorhandenen Betriebes ermöglicht und der Ausweisung neuer Gewerbeflächen im Außenbereich vorgebeugt.

VOLKSPARK: BAULEISTUNGEN AUSSCHREIBEN UND VERGEBEN
Bei den Vorbereitungen zur Umgestaltung des Volksparks zum Klimapark tut sich einiges. Umfangreiche Bürger, Kinder- und Jugendbeteiligungen sowie die Beteiligung aller dem Volkspark benachbarten Vereine sowie der Overbergschule haben die Planungsprozesse ergänzt und unterstützt. Nun soll nach Beschluss des Ausschusses auch der Rat am Donnerstag der vorliegenden Entwurfsplanung zustimmen und die Verwaltung beauftragen, nach Baufreigabe des Zuwendungsgebers die Bauleistungen auszuschreiben und zu vergeben.

THEMA GASTRONOMIE WIRD NOCH ÜBERDACHT
Dann könnten die neuen Wege und neue Laternen genauso bald Realität werden wie die Entschlammung des Teichgewässers, die Entstehung eines Klimapfades und das „urban gardening Projekt“ eines Naschgartens. Aber auch der Spielplatz im Westen soll bekanntlich grundlegend erneuert werden. Und zu neuen Angeboten werden dann Streetball, Krafttrainingsangebote und freie Spielflächen zählen. In dem Park sind auch zwei öffentliche Trinkwasserspender vorgesehen. Beim Thema Gastronomie ist darüber hinaus das letzte Wort noch nicht gesprochen, nachdem Vertreter des Volksbad Marl e.V. einen zwischenzeitlich schon einmal verworfenen Standort zwischen Guido-Heiland-Bad und Park wieder ins Gespräch gebracht haben.

ZUWENDUNG AUS DEM BUNDESPROGRAMM
Die Zuwendung aus dem Bundesprogramm beträgt 4,41 Millionen Euro. Dazu kommt ein Eigenanteil der Stadt von zehn Prozent. Nach Stand der Planung vom 5. September 2023 liegt die Kostenberechnung innerhalb des Förderrahmens. In dem Vorhaben werden übrigens zu 99 Prozent recycelbare Stoffe und natürliche Baustoffe eingesetzt.

ZBH LIEGT UNTER DER KALKULATION
Gute Nachrichten gibt es zudem beim Thema Gebührenhaushalt vom Zentralen Betriebshof der Stadt Marl (ZBH). Aus den Kostenrechnungen für das vergangene Jahr steht bei der Straßenreinigung, dem Schmutz- sowie Niederschlagswasser und bei der Abfallwirtschaft („Müll“) insgesamt ein positives Ergebnis. Der ZBH liegt unter der Kalkulation, muss also keine Gelder der Gebührenausgleichsrücklage entnehmen, sondern kann dieser Mittel zuführen.

VERTRETUNGSREGELUNG IN DER KINDERTAGESPFLEGE
Beschlossen wurde auch eine verbindliche Vertretungsregelung in der Kindertagespflege, um diese zu stärken. Die Vertretungsregelung wird evaluiert und die Ergebnisse zwölf Monate nach Einführung der Vertretungsregelung dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben. Allen Beschlüssen, die zuvor in den Fachausschüssen diskutiert worden waren, muss natürlich noch der Rat zustimmen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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