Bund-Länder-Beschluss
Gründonnerstag und Karsamstag werden keine Ruhetage

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Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder hatten sich am Montag, den 22. März unter anderem auf eine Ruhezeit über Ostern verständigt, die den Gründonnerstag (1. April) und Karsamstag (3. April) miteinschließen sollte. Nur Lebensmittelgeschäfte sollten Karsamstag geöffnet werden. Dieser Teil des Beschlusses wurde nun zurückgenommen.
Bundeskanzlerin Merkel hat entschieden, die für die vereinbarte Ruhepause von Gründonnerstag bis Ostermontag notwendige Verordnungen nicht auf den Weg zu bringen. Auch ohne die Ruhetage bietet der Beschluss vom 22. März einen guten Rahmen, das exponentielle Wachstum der Corona-Neuinfektionen zu begrenzen.

Welche Regeln gelten für Ostern?

Die in dem Beschluss getroffene Regel, Gründonnerstag und Karsamstag als zusätzliche Ruhetage zu sehen, wird nicht umgesetzt. Als „Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“ gilt vom 1. bis 5. April ein Ansammlungsverbot. Bereits geöffnete Außengastronomie wird während der fünf Tage geschlossen.
 „Dennoch war die Idee der sogenannten Osterruhe ein Fehler“, so die Kanzlerin in einem Pressestatement. Die damit einhergehenden Fragen ließen sich in der Kürze der Zeit nicht zufriedenstellend beantworten – von der Lohnfortzahlung für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis hin zur Lage in den Geschäften und Betrieben. Die Vorbereitungen für die zusätzliche Osterruhe würden daher gestoppt.

Fehler muss als Fehler benannt werden

„Ein Fehler muss als Fehler benannt werden und vor allem muss er korrigiert werden“, betonte Merkel auch in der Regierungsbefragung am Mittwoch im Bundestag. Sie bedauert zutiefst die Verunsicherungen, die die Diskussion um die Ruhetage ausgelöst hat. „Dafür bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger um Verzeihung.“

Gemeinsam die Virus-Ausbreitung bekämpfen

Die Kanzlerin dankte allen, „die mit ihrem Verhalten dazu beitragen, die dritte Welle mit der tödlicheren und ansteckenderen Mutation des Coronavirus zu bremsen und zu stoppen.“ Auch ohne die sogenannte Osterruhe biete der Beschluss vom Montag, 22. März, dazu einen Rahmen mit seinen regional differenzierten Maßnahmen – je nach Infektionslage.

Merkel ist davon überzeugt: „Wir werden das Virus gemeinsam besiegen. Der Weg ist hart und steinig. Er ist von Erfolgen, aber auch von Fehlern und Rückschlägen gekennzeichnet. Aber das Virus wird seinen Schrecken verlieren“, sagte die Kanzlerin im Bundestag.

Merkel beantwortete Fragen der Abgeordneten

Anschließend stellte sie sich den Fragen der Abgeordneten. Dabei hob Merkel hervor, wie wichtig derzeit Schnelltests in Kitas, Schulen und Betrieben seien. Die nun verbreitete Virus-Mutante sei auch für Kinder gefährlich. Deshalb müsse der Schutz in den Schulen noch stärker im Vordergrund stehen.

Zwei Mal in der Woche an den Schulen zu testen, bringe „ein hohes Maß an Sicherheit“. „Es wäre nur gut, das würde schon durchgeführt“, ergänzte Merkel. „Da sind wir noch nicht.“ Die für die Tests vor Ort verantwortlichen Länder hätten erklärt, dass sie für März, April genügend Tests bestellt haben. Der Bund unterstütze bei der Beschaffung.

Um die dritte Welle zu brechen, müsse die vereinbarte Notbremse konsequent umgesetzt werden, sagte Merkel. „Das heißt: zurück zu Kontaktbeschränkungen, die wir bis zum 7. März hatten.“ Außerdem enthalte der Bund-Länder-Beschluss zusätzliche Mittel für die Bundesländer: etwa weitere Kontaktbeschränkungen oder auch Ausgangsbegrenzungen. Sie verwies darauf, dass diese in vielen anderen Ländern Europas derzeit üblich seien.

Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch während der Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag

Foto: Bundesregierung/Kugler
Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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