Grosskontrolle gegen Sozialleistungsbetrug
Am heutigen Tag wurde eine durch die Stabstelle Sozialleistungsbetrug in Duisburg initiierte Meldekontrolle an der Adresse Erlinghagenplatz 4-5b in Duisburg-Friemersheim durchgeführt. Der Gebäudekomplex umfasst 140 Wohneinheiten, in denen seit Jahren eine hohe Fluktuation hinsichtlich der Mieterinnen und Mieter festzustellen ist. Zuletzt waren dort 430 Personen gemeldet. Ziel der Maßnahme war es deshalb, den aktuellen Meldebestand mit dem tatsächlichen Bewohnerbestand abzugleichen.
An der Meldekontrolle beteiligen sich neben städtischen Akteuren, wie dem Amt für Rechnungswesen und Steuern, dem Amt für Soziales und Wohnen oder der Ausländerbehörde, auch nichtstädtische Leistungsträger wie die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Die Maßnahme wurde zudem von der Polizei im Rahmen der Amtshilfe unterstützt.
Folgende Feststellungen konnten getroffen werden:
- Es wurden 86 Personen angetroffen, welche dort nicht gemeldet waren. Weiterhin konnten 27 Personen festgestellt werden, bei denen eine Abmeldung von Amts wegen erfolgt.
- Im Vorfeld wurden für 58 Schuldnerinnen und Schuldner
Vollstreckungsaufträge erstellt, die im Einsatzverlauf abgearbeitet
werden konnten.
- Durch die Wohnungsaufsicht des Amtes für Soziales und Wohnen
wurden einige Fälle von Überbelegung festgestellt. Da die Mieter sich
jedoch bereits um eine größere Wohnung bemühen, war diesbezüglich
nichts zu veranlassen.
- Insgesamt wurden acht unerlaubt aufhältige Drittstaatsangehörige
festgestellt, von denen vier vorläufig festgenommen wurden.
- Die Erkenntnisse der Familienkasse bedürfen noch einer
weitergehenden Prüfung, bevor hier ein abschließendes Ergebnis
mitgeteilt werden kann.
- Seitens des Jobcenters wurden Erkenntnisse gesammelt, welche
noch abschließend geprüft werden müssen.
- Es wurden 26 Parkverstöße festgestellt und geahndet. Darüber
hinaus mussten 4 Fahrzeuge abgeschleppt werden, da diese in
Feuerwehrzufahrten widerrechtlich parkten.
Aufgabe der Stabsstelle Sozialleistungsbetrug
ist es, den ungerechtfertigten und missbräuchlichen Sozialleistungsbezug zu bekämpfen und dadurch die finanzielle Belastung für den kommunalen Träger zu senken. Sowohl durch die Initiierung struktureller Veränderungen als auch durch die Durchführung von (Präventions-) Maßnahmen, soll die gezielte Ausnutzung der Sozialsysteme durch organisierte Formen und Strukturen bekämpft und das Ausmaß des Sozialleistungsbetrugs sowie die mit jeglicher Art von Missbrauch zusammenhängenden sozialen Ungerechtigkeiten reduziert werden.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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