Giftmüll­verbrennungs­anlage im Chemie­park Marl wird Thema im Marler Stadtrat

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Sondermüllverbrennungsanlage auf dem Gelände des Chemieparks wird Thema im MMarler Stadtrat. Dazu wurden an die Verwaltung Fragen eingebracht. Aus der Presse war zu erfahren, dass auf dem Gelände des Chemieparks eine zusätzliche Sondermüllverbrennungsanlage geplant ist. Um frühzeitig über den genauen Sachverhalt informiert zu sein, stellt eine Fraktion  folgenden Antrag:
1. Die Verwaltung gibt einen Sachstandsbericht über ihr vorliegende Informationen
zum oben genannten Sachverhalt.
2. Die Verwaltung erläutert eine mögliche Einflussnahme von Rat und Verwaltung
bzg. der Inbetriebnahme einer weiteren Müllverbrennungsanlage im Chemiepark.

Er­weiterung der Giftmüll­verbrennungs­anlage im Chemie­park Marl

Die Evonik Operations GmbH hat bei der Bezirksregierung Münster einen Genehmigungsantrag für die Änderung und Erweiterung der Rückstandsverbrennungsanlage auf dem Gelände des Chemieparks Marl eingereicht. An die bestehende Anlage soll eine zweite Linie zur Verbrennung von Sonderabfällen neu errichtet werden.

Giftmüllverbrennungsanlage soll vergrößert werden

Evonik, der Betreiber des Chemieparks Marl, steigt bis Ende 2021 aus der Kohleverstromung aus und ersetzt das letzte Kohlekraftwerk im Chemiepark durch ein Gas- und Turbinenkraftwerk. Durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung entfällt allerdings auch die genehmigte Abfall-Mitverbrennung von rund 40.000 Tonnen gefährlicher Flüssigabfälle in den Kohlekraftwerksblöcken.

Um nach der Abschaltung des Kohlekraftwerks auch weiterhin die Entsorgung problematischer Abfälle gewährleisten zu können, wird SARPI die vorhandenen Verbrennungskapazitäten erheblich erweitern. Außerdem werden eine neue Rückstandsverbrennungsanlage sowie ein Tanklager für die Zwischenlagerung von Abfällen errichtet. Die neue Anlage wird die bei der thermischen Behandlung der Rückstände entstehende Energie zu 100% in das Dampfnetz des Chemieparks zurückzuführen.

Genehmigungsverfahren

Die Bezirksregierung Münster führt das Genehmigungsverfahren und prüft, ob die gesetzlichen Anforderungen der Vorsorge zum Schutz der Umwelt und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten werden.

In einem ersten Schritt prüft die Bezirksregierung die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit. Für das zu führende öffentliche Verfahren werden anschließend die Bekanntmachung und die Auslage der Antragsunterlagen für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorbereitet.

Einwendungen gegen das Vorhaben können mit Beginn der Auslegung und bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungszeit eingereicht werden.

Die Bekanntmachung wird im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster, in den ortsüblichen Tageszeitungen sowie im Internet (www.uvp-verbund.de) veröffentlicht und über die Orte und Zeiten der Auslegung der vorgelegten Antragsunterlagen sowie über den Ort und Termin für eine mögliche Erörterung informieren.

Im Rahmen eines solchen Verfahrens sieht der Gesetzgeber eine Dauer von in der Regel sechs Monaten bis zur Entscheidung vor.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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