Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Marl?
Nachdem das Land NRW die Möglichkeit zur Einrichtung einer Gesundheitskarte für Geflüchtete beschlossen hat, müssen nun die Räte der Kommunen die Umsetzung beschließen. Damit die Stadt Marl möglichst bald die Gesundheitskarte einführen kann gibt es für die nächste Ratssitzung einen
Antrag der wie folgt lautet.
Die Stadt Marl tritt der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den in der Vereinbarung genannten Krankenkassen zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach §264 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§1,1a Asylbewerberleistungsgesetz in Nordrhein-Westfalen bei.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete einzuleiten.
Als Begründung wird genannt:
Das Land NRW hat als erstes Bundesland die Einführung einer Gesundheitskarte für Geflüchtete beschlossen. Wie im letzten Sozialausschuss erläutert wurde, ist zu deren Einführung ein Beschluss des Kommunalparlaments notwendig. Dieser Beschluss sollte möglichst zeitnah getroffen werden, um die Gesundheitskarte frühzeitig und ohne Verzögerung einführen zu können.
Die Einführung der Gesundheitskarte für die den Kommunen zugewiesenen Flüchtlinge bedeutet erhebliche Verbesserungen der Gesundheitsversorgung der vor Not und Verfolgung zu uns geflüchteten Menschen. Diese können mit einer Gesundheitskarte direkt einen Arzt/eine Ärztin ihrer Wahl aufsuchen. Auch für die Kommune bedeutet die Einführung eine Entlastung, indem nicht nur der Genehmigungsvorbehalt entfällt, sondern auch die Bearbeitung und Abrechnung über die Krankenkassen geregelt wird.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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