Gesetzeslücken bei Bestechung im geschäftlichen Verkehr, bei der Wahlkampffinanzierung und der Abgeordnetenbestechung schließen

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt die Veröffentlichung des ersten EU-Antikorruptionsberichts, der von der EU-Kommission in Brüssel veröffentlicht wurde.

Der Bericht unterzieht alle 28 Mitgliedstaaten einem Integritätscheck und soll den Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten um mehr Integrität fördern. Die EU-Kommission mahnt in allen Mitgliedstaaten Reformen an. Bei dem Bericht handelt sich um kein Länder-Ranking. Stattdessen werden Trends und Reformbedarf herausgestellt.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: „In den letzten Monaten war die Diskussion über Reformen in der EU sehr einseitig auf die von der Finanzmarktkrise betroffenen Länder gerichtet. Dabei wurde häufig übersehen, dass auch in den anderen Ländern Reformen ausstehen.

Reformbedarf in Deutschland

Im Länderbericht zu Korruption in Deutschland deckt der Bericht etliche Schwachstellen auf, bei denen Reformbedarf besteht. Insbesondere werden die fehlenden rechtlichen Vorgaben für Politiker, die von einem politischen Amt in die Privatwirtschaft wechseln wollen, kritisiert. Um dem so genannten „Drehtür-Effekt“ vorzubeugen, fordert Transparency International Deutschland eine Karenzzeit von drei Jahren, wenn es zwischen bisheriger und zukünftiger Tätigkeit einen inhaltlichen Zusammenhang gibt.
Die Kommission mahnt eine Verschärfung des Straftatbestands der „Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr“ (§ 299 StGB) an und spricht sich für eine erhöhte Sensibilität für die Risiken der Auslandsbestechung und verstärkte Compliancebemühungen bei kleinen und mittleren Unternehmen aus.
Weitere Schwachstellen werden in einer fehlenden Strafrechtsregelung für niedergelassene Ärzte sowie in den Bereichen Parteien- und Wahlkampffinanzierung gesehen. Transparency Deutschland fordert, dass die Bundesregierung endlich die Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (GRECO) zur Verschärfung der Regeln der Parteienfinanzierung umsetzen soll.
Des Weiteren bemängelt die Kommission, dass Deutschland zu den wenigen Ländern gehöre, das die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) bisher noch nicht in nationales Recht umgesetzt habe. Transparency International Deutschland fordert in diesem Zusammenhang bereits seit langem eine Neuregelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung, was Voraussetzung für die Ratifizierung der UN-Kovention gegen Korruption ist.

http://www.wir-fuer-marl.de/html/ueber-uns.html

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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