Gender Pay Gap: Frauen verdienten pro Stunde weiterhin 18 % weniger als Männer

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Frauen haben im Jahr 2021 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 18 % weniger verdient als Männer. Damit blieb der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern – der unbereinigte Gender Pay Gap– im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)  mitteilt, erhielten Frauen mit durchschnittlich 19,12 Euro einen um 4,08Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (23,20 Euro). Im Vorjahr lag diese Differenz bei 4,16 Euro. Über die vergangenen 15 Jahre hinweg ging der geschlechterspezifische Verdienstabstand in Deutschland zurück: Im Jahr 2006 war er mit 23 % noch 5 Prozentpunkte größer als 2021.

In Ostdeutschland verdienten Frauen 6 % weniger pro Stunde als Männer

In Ostdeutschland fiel der unbereinigte Gender Pay Gap mit 6 % (2020: 6 %) deutlich geringer aus als in Westdeutschland mit 19 % (2020: 20 %) und lag 2021 auf dem gleichen Niveau wie vor 15 Jahren (2006: 6 %). In Westdeutschland ist der Verdienstabstand in den vergangenen 15 Jahren deutlich kleiner geworden: Seit 2006 sank der unbereinigte Gender Pay Gap hier um 5 Prozentpunkte von 24 % auf 19 % im Jahr 2021.

Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien wie Männer verdienten im Schnitt 6 % weniger pro Stunde als ihre männlichen Kollegen

Die Ursachen des Verdienstunterschieds zwischen Frauen und Männern können aktuell nur alle vier Jahre auf Basis der Verdienststrukturerhebung analysiert werden. Die jüngsten Zahlen hierzu liegen aus dem Jahr 2018 vor. Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap (2018: 20 %) lassen sich 71 % des Verdienstabstands durch die in der Analyse berücksichtigten Faktoren erklären. Der Verdienstabstand ist demnach unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird und sie seltener Führungspositionen erreichen.

Gender Pay Gap

Die verbleibenden 29 % des Verdienstunterschieds entsprechen dem bereinigten Gender Pay Gap. Hier kann der Verdienstabstand nicht durch die einbezogenen Faktoren erklärt werden. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation im Jahr 2018 pro Stunde 6 % weniger als Männer. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung stünden (zum Beispiel Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, Geburt von Kindern oder Pflege von Angehörigen). Der bereinigte Gender Pay Gap ist daher als Obergrenze für Verdienstdiskriminierung zu verstehen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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