Gate Ruhr: Informationspraxis der Stadt Marl
Aufgrund der bisher ungenügenden Informationspraxis der Stadt Marl für das geplante Logistik- Areal im Marler Norden ist jetzt eine öffentliche Veranstaltung anberaumt worden . In zwei Stunden sollen der aktuelle Sachstand erläutert und die Fakten anschließend in fünf Themen-Inseln den Bürgerinnen und Bürgern nähergebracht werden, so die Absicht der Veranstalter.
Anwohnerinnen aus Hamm Sickingmühle sind mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden. Sie fordern stattdessen eine Podiumsdiskussion. Eine Power-point Präsentation mit Allgemeinplätzen ohne konkrete Antworten auf ihre Fragen ist nur eine Reklame für "gate ruhr".
Viel Gesprächsbedarf ergibt sich auch aus dem Antwortschreiben der Stadtverwaltung, auf Anfragen der Bürgerinitiative welches inzwischen vorliegt.
Termin der Veranstaltung: Dienstag 21 Juni - 19 Uhr
Ort: Paulus Kirche in Marl Hüls.
Antwort der Stadtverwaltung auf Fragen der Bürgerinitiative.Welche Wirtschaftszweige werden konkret für die Ansiedelung präferiert?
Das wichtigste Kriterium bei der Ansprache und Auswahl möglicher Ansiedlungs-unternehmen stellt vor dem Hintergrund der Herausforderungen des Strukturwandels die Zahl der Arbeitsplätze dar. Dies genießt angesichts der Rahmenbedingungen des lokalen und regionalen Arbeitsmarktes oberste Priorität und ist relevanter als beispielsweise die Branchenzugehörigkeit. Zugleich wird berücksichtigt, dass die Belastungen für die unmittelbaren Nachbarn des Industriegrundstücks möglichst gering ausfallen.Gibt es bereits konkrete Verhandlungen oder verbindliche Zusagen mit ersten Interessenten?
Die Vermarktung kann offiziell erst ab dem Zeitpunkt beginnen, an dem eine baureife und vermarktbare Fläche zur Verfügung steht. Für den ersten Teilabschnitt ist dies voraussichtlich ab Ende 2023 der Fall. Daher können konkrete Grundstücksgespräche und Vertragsabschlüsse mit Blick auf den ersten Projektteil auch erst ab Ende 2023 erfolgen. Aktuell werden nur informelle Gespräche mit Vertretern der nationalen und internationalen Investorenlandschaft geführt. Um konkrete und verbindliche Verhandlungen handelt es sich dabei aus den hier genannten Gründen noch nicht.
Gibt es Vorgaben zur Gestaltung der Gewerbeflächen? Bsp.- Dach – und Wand-begrünung. Im Erläuterungsbericht zur frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde bereits auf Dachbegrünungen abgestellt: „Um die mikroklimatischen Funktionen der dezentralen Versickerung auch in den ausgewiesenen Industriegebieten zu erfüllen und um eine Überbelastung der zentralen Regenwasserbehandlung und damit verbunden der Vorflut zu vermeiden, ist eine Zwischenspeicherung und Verdunstung auf den Dachflächen im Plangebiet vorzusehen. Insbesondere die Dächer von Büro- und Verwaltungsgebäuden können für die Zwischenspeicherung benutzt werden. Eine Begrünung der Dächer trägt zur Verdunstung bei. Die Dächer der Gewerbe- und Industriehallen sind der Bauart nach dagegen überwiegend nicht geeignet. Entsprechend ist die Möglichkeit der Festsetzung von Dachform und Ausführung zu prüfen und im weiteren Planverfahren aufzunehmen“. Die genaue Umsetzung nach Art und Umfang der Dachbegrünungen ist noch Teil der weiteren Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs zur Offenlage, grundsätzlich sollen die Voraussetzungen für
Dachbegrünungen geschaffen werden. Die verbindliche Festsetzung von Wandbegrünungen wird derzeit noch geprüft und muss unter Berücksichtigung der Anforderungen aus der Ausweisung als Industriegebiet erfolgen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, konzeptabhängige Einzelfalllösungen im Rahmen der privaten Grundstückskaufverträge verbindlich zu regeln. Neben der möglichen Dachbegrünung besteht ebenfalls das Potenzial die Dächer mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Eine gleichzeitige Dachausstattung mit Begrünung und Photovoltaik ist in der Regel nicht möglich. Daher wird eine flexible und zeitgemäße Dachgestaltungenangeboten werden.- Gestaltung von wasserdurchlässigen Parkflächen
Der Standort gate.ruhr ist als regionaler Kooperationsstandort im Regionalplan Ruhr vorgesehen und soll für flächenintensive Großvorhaben mit einem Endausbau von ca. 5ha Fläche vorgehalten werden. Dies bedingt eine Ausweisung der Art der baulichen Nutzung als Industriegebiet (GI) nach §9 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Unabhängig davon, ob die Art der baulichen Nutzung als Industriegebiet oder als Gewerbegebiet nach §8 BauNVO festgesetzt wird, ist nach Runderlass des
Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (Trennerlass) das Niederschlagswasser auf befestigten Flächen von Gewerbe- und Industriegebieten als „stark belastet“ eingestuft und bedarf einer Niederschlagswasserbehandlung. Eine direkte
Versickerung des Niederschlagwassers auf bspw. Parkflächen ist daher ausgeschlossen.- Erhalt und Integration vorhandener Bepflanzung / Bäume
Grundsätzlich sind in jeder Planung die Möglichkeiten Bäume zu erhalten zu prüfen und umzusetzen. Auch am Standort gate.ruhr sollen dort wo Bäume erhalten werden können, diese auch erhalten und langfristig gesichert werden. Da die Nachnutzung der industriellen Brachfläche der Schachtanlage Auguste-Victoria 3/7 und des ehemaligen Kraftwerksstandortes nicht ohne Veränderungen auch in der Baumstruktur erfolgen kann, werden Bäume, die nicht erhalten werden können, ausgeglichen. Dies
erfolgt je nach Baum über drei unterschiedliche Verfahren: Bäume, die der Baumschutz-satzung unterliegen, werden über die Vorgaben der Baumschutzsatzung ausgeglichen, Bäume, die Teil der Allee an der Nordstraße sind, werden nach Abschluss der Bauarbeiten durch Ersatzpflanzung an festgesetzten Standorten ersetzt, für entfallene Waldflächen erfolgt Waldersatz innerhalb des Plangebietes. Zudem wird im Bebauungs-plan eine Obergrenze des Maßes der baulichen Nutzung von 0,8 (80% der Grundstücks-fläche) festgesetzt. Für die nicht überbaubare Grundstücksfläche sollen Vorgaben zur Grüngestaltung insbesondere der Anpflanzung von Bäumen vorgesehen werden.
- Installation regenerativer Energiequellen
Es gibt einen engen Austausch zwischen der Projektgesellschaft, der Stadt Marl, den Stadtwerken und den weiteren Versorgern. Neben den üblichen Versorgergesprächen gibt es seit 2019 Gespräche mit verschiedenen Versorgungsunternehmen in denen intelligente Lösungen für die Energiezukunft vorgestellt wurden. (z.B. Grubengas, Wärmepumpenstrom, Dampfversorgung aus Chemiepark) In den Gesprächen wurde von Seiten der Versorger daraufhin gewiesen, dass sich die Planung der Versorgung stets am Bedarf der Nutzer orientieren muss. Es ist weder zulässig noch sinnvoll schon
jetzt einzelne Flächen mit entsprechenden Technologien zu versorgen, die nicht zum Energiebedarf der potentiellen Investoren passt. Daher wird von Seiten der Versorger zum jetzigen Zeitpunkt ein Konzept über modulare Lösungen vorgesehen mit dem bei absehbar planbarem Bedarf der potentiellen Investoren das Energiekonzept konkretisiert werden kann. Die zukünftigen Nutzer der Fläche haben großes Eigeninteresse möglichst klimaschonend zu agieren. Nach vollständiger Vermarktung kann die Energieversorgung des Areals in ein gesamtheitliches Versorgungskonzept
überführt werden.In welcher Art und in welchem Umfang werden Ausgleichflächen in Bezug auf bereits gerodete Flächen geschaffen?
Im Bebauungsplan Nr. 239a werden ca. 19ha Wald festgesetzt, hier sind die Ausgleichsflächen für den Waldausgleich vorgesehen. Für die gerade beginnende Umsetzung der Baumaßnahme erfolgte eine vorgezogene Eingriffs-und Ausgleichsmaßnahme als CEF-Maßnahme mit der Entwicklung von vier
unterschiedlichen Bereichen: Offenland mit Gehölzen (Reisighaufen, Einzelbäume),
Waldauflichtungen(Totholzbäume, Fledermaus-/Vogelkästen), Waldoptimierung (Totholzbäume, Fledermaus-/Vogelkästen) und Randgebüschen (Entwicklung dichter Gebüsche für Nachtigall). Die CEF-Maßnahmen sind für einen Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen und sollen im Anschluss als Wald dauerhaft gesichert werden. Dieses Vorgehen ist mit den zuständigen Fachbehörden, u.a. Untere Naturschutzbehörde, abgestimmt.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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