Frau aus Herten für Rettungstat geehrt
Weil sie geistesgegenwärtig und umsichtig gehandelt hat, konnte Schlimmes verhindert werden. Fatos Ay-Kaya aus Herten hat einen kleinen Jungen, der allein unterwegs war und über einen Bahnübergang laufen wollte, aufgehalten, als sie selbst mit dem Auto vor jenem Bahnübergang wegen der heruntergelassenen Schranke warten musste. Geistesgegenwärtig ist sie aus ihrem Auto ausgestiegen und hat den kleinen Jungen kurz vor der Schranke aufgehalten. Nur Sekunden später rauschte ein Zug an der Schrankenanlage vorbei. Rettung in letzter Sekunde.
Für diese Rettungstat erhielt sie nun von Regierungsvizepräsident Dr. Ansgar Scheipers eine öffentliche Belobigungsurkunde.
„Sie haben mit Ihrem Handeln, dem kleinen Jungen wahrscheinlich das Leben gerettet. Sie waren aufmerksam, vorausschauend und haben in Sekundenschnelle eine gleichermaßen von Mitmenschlichkeit und Mut geprägte Entscheidung getroffen.“, sagte der Regierungsvizepräsident. „Ich freue mich daher sehr, Ihnen heute für Ihr vorbildhaftes Verhalten eine öffentliche Belobigungsurkunde übergeben zu dürfen.“
Die Hertenerin bemerkte seinerzeit in ihrem Außenspiegel den kleinen Jungen, der sich allein unterwegs dem Bahnübergang in Recklinghausen-Suderwich zu Fuß näherte. Er war ohne Eltern unterwegs, weshalb Fatos Ay-Kaya ihn sofort aufmerksam beobachtete. Als sie die Gefahr realisierte, handelte sie sofort. Den Jungen setzte sie in ihr Auto und verständigte umgehend die Polizei, die den Jungen dann unversehrt an seine Eltern übergeben konnte.
Öffentliche Belobigung
Eine Öffentliche Belobigung ist eine staatliche Anerkennung für eine Rettungstat. Die Anregung für eine öffentliche Belobigung oder für eine Rettungsmedaille kann jede*r an die zuständige Bezirksregierung oder Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalens schicken. Dabei ist es hilfreich, Zeugen*innen des Geschehens anzugeben, die den Tathergang möglichst genau schildern können. Die zuständige Bezirksregierung veranlasst die erforderlichen Ermittlungen und übersendet diese zusammen mit einer Stellungnahme zu dem Rettungsvorgang an die Staatskanzlei. Über die Anerkennung von Rettungstaten und öffentlichen Belobigungen entscheidet der Ministerpräsident.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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