Forensik-Standort Diskussion im Marler Rathaus verlief ruhig und sachlich

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Die Argumente der Landesregierung für den Bau einer Klinik für psychische kranke Straftäter auf dem ehemaligen Bergbaugelände AV Haltern I/II an der Stadtgrenze zu Marl wurden den Marlern bei einem Informationsabend im Rathaus vorgetragen. Auf Einladung der Stadt stellten der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug und Abteilungsleiter Falk Schnabel den künftigen Platzbedarf und das Verfahren für die Auswahl der untersuchten Standorte vor.

Bis 2020 würden in Nordrhein-Westfalen bis zu 750 Plätze fehlen. Im Landgerichtsbezirk Essen, zu dem auch Haltern am See und Marl gehören, hat die Landesregierung eine Deckungslücke von 183 Klinikplätzen für psychisch kranke Straftäter errechnet.

Frühere Verfügbarkeit gab Ausschlag für Haltern I/II

In einem dreistufigen Verfahren seien landesweit 122 und im Landgerichtsbezirk Essen 17 Standorte auf ihre Eignung geprüft worden. In Marl waren es die Standorte AV 6, Schachtanlage Buerer Straße und eine Fäche im Gewerbegebiet Lippestr. Im Gerichtsbezirk Essen, so die Vertreter der Landesregierung, seien schließlich nur zwei ehemaligen Bergbauflächen in Haltern am See übrig geblieben, auf der eine neue forensische Klinik mit 150 Plätzen zeitnah gebaut werden könne: das zunächst ausgewählte Gelände von AV 9 in der Hohen Mark (die Standortwahl wurde von zwei Bürgerinitiativen massiv kritisiert) und Haltern I/II an der Stadtgrenze zu Marl. Ausschlaggebend für die Entscheidung zugunsten des zweiten Standortes, , sei vor allem die frühere planungsrechtliche Verfügbarkeit gewesen, so Falk Schnabel.
Die Kritik aus dem Publikum richtete sich unter anderem gegen die Nähe der geplanten Forensischen Klinik zur Kinderklinik in Marl-Sinsen. Dagegen sah Peter Eltrop, kaufmännischer Leiter der Klinik, nicht die Gefahr, dass Eltern ihre Kinder nicht mehr zur Therapie in die Klinik des Landschaftsverbandes geben würden. In Dortmund, so Peter Eltrop, läge eine Kinderklinik, für die er ebenfalls zuständig sei, nur „einen Steinwurf" von der Forensik entfernt. Die unmittelbare Nähe habe keine negativen Auswirkungen auf die Kinderklinik. LWL-Maßregelvollzugsdezernent Tilmann Hollweg stellte sich der Diskussion, Maßregelvollzug ist nicht Strafvollzug und ist nicht Sicherungsverwahrung. Maßregelvollzug leistet die fachgerechte Behandlung und sichere Unterbringung von Straftätern, die aufgrund ihrer psychischen oder Suchterkrankung das Unrecht ihrer Straftat nicht einsehen können. Diese Täter werden von Gerichten als nicht oder vermindert schuldfähig in forensisch-psychiatrische Kliniken eingewiesen – im Unterschied zu schuldfähigen, für ihre Tat voll verantwortlichen Rechtsbrechern, die in Justizvollzugsanstalten kommen.
Ziel der klinischen Maßregeln ist, durch Therapie eine Besserung der Patientinnen und Patienten zu erreichen, die ihnen die Wiedereingliederung und ein straffreies Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Solange und soweit die Therapie bei den Einzelnen noch keine ausreichende Sicherheit schaffen kann, gewährleisten bauliche, technische und organisatorische Sicherungsvorkehrungen den Schutz der Allgemeinheit.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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