Erweiterung der Flugbetriebszeiten am Flughafen Dortmund?

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Die Flughafen Dortmund GmbH hat bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Durchführung eines weiteren ergänzenden Verfahrens zur Erweiterung der Flugbetriebszeiten gestellt. Dadurch sollen die vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) erhobenen Abwägungsmängel behoben werden.

Das OVG NRW hatte entschieden, dass die verlängerten Flugbetriebszeiten am Flughafen Dortmund in Gestalt der Änderungsgenehmigung vom 01.08.2018 rechtswidrig und nicht vollziehbar sind, indem Lärmschutzbelange unzureichend begründet und festgestellt worden seien.

Die von der Flughafenbetreiberin eingereichten Antragsunterlagen sind auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster einsehbar:

Umsetzung OVG-Urteil zum Nachtflug soll ausgesessen werden

Der Flughafen-Chef Ludger van Bebber  will im Einvernehmen mit seinem Hauptgesellschafter die Dortmunder Stadtwerke – hier in Person des Stadtwerkechefs Pehlke – sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen, um die Umsetzung des vom Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) erlassenen Urteil zur rechtswidrigen Genehmigung von Nachtflügen zu verzögern. Die Strategie ist offensichtlich. Ein kommunales Unternehmen, mit kommunalen Geldern subventioniert gibt die Marschrichtung vor. 

Und das alles zu Lasten der Anwohner.

Die OVG-Richter hatten aufgrund der massiven „Abwägungsmängel“ beim Anwohner-Lärmschutz eine Revision nicht zugelassen. Doch gegen die Nichtzulässigkeit einer Revision kann der Flughafen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVG) einreichen. Und solange, wie vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig nicht über die Zulässigkeit der Beschwerde entschieden worden ist, kann die rechtswidrig erteilte Genehmigung von Nachtflügen weiter vollzogen werden.

Damit wird letztendlich eine rechtswidrige Genehmigung zu Lasten der Anwohnerschaft weiterhin ausgeschöpft. Ganz klar wird über die BVG-Beschwerde auf eine Verschleppungstaktik gesetzt, auf Zeit gespielt.

Im Gegensatz zum heutigen Verfahren hatte Anfang 2016 der frühere Flughafen-Geschäftsführer Udo Mager das damalige Urteil zur Genehmigung von Nachtflügen akzeptiert, ein Antrag auf Nachbesserung eingereicht und eine zermürbende Verschleppungstaktik über das BVG verzichtet.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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