Erneute Aus­legung der Plan­unter­lagen Zentral­deponie Emscher­bruch

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Wie bereits  angekündigt, legt die Bezirksregierung Münster  die Planunterlagen zur Erhöhung und Erweiterung der Gelsenkirchener Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) erneut aus. Die neue Auslegung begann am Dienstag, 3. September 2019. Bis einschließlich 4. Oktober 2019 liegen die Planunterlagen in den Rathäusern der Städte Gelsenkirchen, Herne und Herten sowie bei der Bezirksregierung Münster werktäglich zur Einsichtnahme aus. 

Fehler bei der Stellungnahmefrist

Grund der erneuten Auslegung ist eine versehentliche Verkürzung der ersten Stellungnahmefrist, die vom 21. Februar bis einschließlich 20. März 2019 vorgesehen war, tatsächlich aber mit dem 19. März 2019 endete. Somit ist  nicht gänzlich auszuschließen, dass denkbare weitere Einwendungen aufgrund der Verkürzung unterblieben sein könnten. Die Bezirksregierung hatte den Einwendern bei der Erörterung Anfang Juli zugesagt, die neuerliche Auslegung nicht vor Ende der Sommerferien anzukündigen.

Einwendungen bis  6. November möglich

Im Anschluss an die erneute Auslegung sind neue, noch nicht vorgetragene Einwendungen gegen das Planvorhaben innerhalb einer Frist von einem Monat möglich. Mögliche weitere, neue Einwendungen müssen also spätestens bis zum 6. November 2019 erhoben werden. Bereits vorgetragene Einwendungen werden berücksichtigt und müssen nicht erneut vorgebracht werden.
Sollten in dieser Zeit weitere Einwendungen eingehen, wird die Bezirksregierung prüfen, ob es sich sachlich um neue oder um bereits erörterte Einwände handelt. Im Falle sachlich neuer Einwendungen wird die Bezirksregierung dazu entsprechend einen weiteren Erörterungstermin durchführen.

Abfälle der Deponieklassen I, II und III

Betreiber der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) ist die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH mit Sitz in Herten. Im November 2018 hatte sie bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens zur Erhöhung und Erweiterung der ZDE gestellt. Damit will die AGR zusätzliche Volumina für Abfälle der Deponieklassen I, II und III schaffen. Einziger Gesellschafter der AGR ist der Regionalverband Ruhrgebiet (RVR), dem vier Kreise und elf kreisfreie Städte angehören. Zu den Einwendern gegen die beantragte Deponieerweiterung gehören neben einer Bürgerinitiative auch die Städte Gelsenkirchen und Herne.

Viele Paragraphen und wenig Einsichten auf dem 1. Erörterungstermin zur Erweiterung der
Zentraldeponie Emscherbruch

Die Bürgerinitiative g BI Uns stinkt’s hatte nach der ersten Anhörung starke Kritik.
Auch das LANUV machte keine gute Figur: Die Vertreterin der Behörde zeigte in einem
halbstündigen Vortrag, dass es Bedarfe für DK 1-Volumen für ganz NRW gebe, die auch
durch entsprechende Planungen gedeckt seien. Und sie stellte dar, dass die Zentraldeponie
Emscherbruch die einzige Deponie im Regierungsbezirk Münster sei.

Es gibt genügendRestvolumina

In seiner Präsentation zu dem Thema konterte Heinz-Peter Jäkel, Sprecher der Bürgerinitiative Uns stinkt’s, die Aussagen der Behörde. “Der Bezugsrahmen für die Planung ist der RVR mit dem
Regionalplan Ruhr und nicht die Bezirksregierung Münster“ so Jäkel, “Zudem sind zwei
Deponien für den Regierungsbezirk in der Planung.” Darüber festzuhalten sei, dass die AGR
- nach eigenen Angaben - 87% des Mülls aus dem RVR-Gebiet und nur 5% aus dem
restlichen NRW und entsprechend keine Planrechtfertigung gegeben sei. “Es gibt genügend
Restvolumina und die Entsorgungssicherheit ist über 15 Jahre gesichert: Ein Jahr weniger -
bei Schließung der ZDE - spielt aus heutiger Sicht keine Rolle, würde aber endlich die 50
Jahre Solidarleistung der Anwohner anerkennen und würdigen.” schloss Sprecher
Heinz-Peter Jäkel. Dadurch, dass es kein Bedarf gebe, ist auch keine Planrechtfertigung
gegeben.

täuschtBetreiberin die Öffentlichkeit?


Dass der Standort nicht geeignet ist, konnte Jäkel ebenfalls ausführen: “Es existiert unter
dem Altbereich keine Basisabdichtung
, die seit 2009 zwingend erforderlich ist. Eigentlich
hätte die Deponie zu dem Zeitpunkt geschlossen werden müssen, stattdessen möchte man
jetzt auf diesen Bereich noch weiter aufschütten.” Was dann unter der Zentraldeponie
Emscherbruch passiere, wisse keiner - auch keiner der Gutachter.
Im weiteren Verlauf des Tages konnte die Bürgerinitiative den Begriff des Gemeinwohls,
eben das Wohl aller Mitglieder einer Gemeinschaft definieren, und aufzeigen, mit welchen
Mitteln die Betreiberin die Öffentlichkeit täuscht: So werden die Auslandsgeschäfte in der
Statistik zur Herkunft des Abfalls gerne im Punkt “Übrige Bundesländer” Deutschlands
versteckt. Dass auch Zitate von der Betreiberin nicht vollständig wiedergegeben werden und
damit den Sachverhalt verzerren, konnte die Bürgerinitiative im Verlauf der Erörterung
nachweisen. “Das ist das ganz normale Kommunikationsverhalten der Bertreiberin.”, so
Jäkel.
Dann ging es um das Klima. Dass die Betreiberin zwar zu den Auswirkungen des
Klimawandels Hochwasser und Starkniederschläge, aber keine windbedingten
Konsequenzen untersucht hat, stößt bei der Uns stinkt’s auf völliges Unverständnis. So
konnte Videomaterial vorgelegt werden, das Staubwolken “wie Nebel” auf der Straße vor der
Zentraldeponie Emscherbruch bei eher mäßigem Wind zeigt. “Was da für Schadstoffe in die
Umgebung gegeben ist, kann man sich nicht vorstellen - vor allem ist das nur der sichtbare
Teil der Partikel.” kommentiert Sprecher Jäkel die dauerhaft belastende Situation der
Anwohner.

es wurde nicht gemessen

Im Bereich der Luftschadstoffe kam es zu einem Wortgefecht zwischen den Gutachtern der
Betreiberin und der Bürgerinitiative, nachdem Sprecher Jäkel der Betreiberin die Verletzung
des phasing-out-Gebots der EU vorgeworfen hat: Es wurde in der UVP kein
Quecksilberaustrag gemessen. Die Betreiberin ließ ihre Gutachter zu Wort kommen.
Nachdem diese wortreich ausgeführt haben, was sie alles getan hätte und dass sie dreißig
Jahre Erfahrung mitbrächten, brachte eine Einwenderin den Vortrag der von der Betreiberin
engagierten Experten auf den Punkt: “Sie haben also nicht gemessen, richtig?”. Der
Gutachter musste bestätigen, dass dies nach Absprache mit den Fachbehörden nicht
gemessen wurde. Jäkel: “Das EU-Recht steht über allem. Eine vorsätzliche Nichtmessung
ist eine Verletzung der Umweltverträglichkeitsprüfung, so ist das Gutachten nicht
verwertbar.”

Für die Bürgerinitiative war der Tag ein Erfolg

Das Fazit der Bürgerinitiative: Sowohl die Bezirksregierung Münster als auch die Betreiberin
verschanzten sich zwischenzeitlich hinter juristischen Paragraphen. Letztere erschien
zeitweise wortkarg, latent aggressiv und arrogant. So wusste auf eine Frage eines
Einwenders der Genehmigungsexperte Karl-Heinz Dingerdissen nicht mehr, was
“konditioniertes Sicherwasser” wäre, obwohl selbst die Betreiberin diese Fachbegriffe selbst
auf ihrer Internetseite benutzt [1]. “Für die Bürgerinitiative war der erste Tag ein Erfolg: Die
Betreiberin konnte auf eine Vielzahl unserer Feststellungen und Fragen nur
unzufriedenstellend antworten, so dass der Moderator der Bezirksregierung Münster
mehrmals auf eine Antwort insistieren musste.” Es wird heute spannend, denn auch am
zweiten Tag werde die Bürgerinitiative genug Munition gegen das ungerechtfertigte
Vorhaben der Betreiberin aufbringen

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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