Erdüberlastungstag: Ressourcen für 2023 jetzt schon aufgebraucht
Am 2. August ist Erdüberlastungstag. Die Menschen haben Anfang August alle erneuerbaren natürlichen Ressourcen der Erde für den Rest des Jahres aufgebraucht. Wir leben ab diesem Tag von der Substanz unseres Planeten und auf Kosten aller folgenden Generationen. Vor diesem Hintergrund fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Bundesregierung auf, zügig ein Ressourcenschutzgesetz mit verbindlichen Zielen auf den Weg zu bringen. Der Ressourcenverbrauch muss bis 2050 um 85 Prozent reduziert werden, um die Grenzen des Planeten einzuhalten.
Ein solches Gesetz muss sowohl sämtliche nicht erneuerbaren Ressourcen wie Metalle und Mineralien, aber auch Böden und Flächen, Acker- und Weideland, Fischgründe, Wald und Holz umfassen und somit schützen. Insbesondere müssen darin die Nutzung von Baumaterialien wie Beton und Gips sowie Rohstoffe für die Energiewende wie zum Beispiel Lithium und andere Metalle reglementiert werden.
Myriam Rapior, stellvertretende Vorsitzende des BUND: „Hitzesommer, extreme Trockenheit und brennende Wälder machen die sich zuspitzende Klimakrise erschreckend sichtbar. Die Warnlampen des Planeten leuchten dunkelrot. Das Klima droht unwiederbringlich zu kippen. Unsere Art zu leben, zu arbeiten, zu produzieren und zu konsumieren, verschlingt die Ressourcen des Planeten schneller, als dieser sich erholen kann. Dem muss diese Bundesregierung endlich entschieden entgegentreten. Wir fordern die Regierung deshalb auf, ein verbindliches Ressourcenschutzgesetz auf den Weg zu bringen.“
Ein wichtiger Baustein der Ressourcenwende wäre aus BUND Sicht eine Mehrwegwende mit einem ambitionierten Verpackungsgesetz. Denn die Unmengen an Plastikverpackungen sind ein riesiges Problem für den Planeten. Die Plastikproduktion ist bei Weitem der größte industrielle Öl-, Gas- und Stromverbraucher in der EU und stellt andere energieintensive Branchen wie die Stahlproduktion oder den Automobilbau in den Schatten. In Deutschland werden für die Herstellung von Plastik rund ein Viertel des industriellen Gases, 42 Prozent des industriellen Öls und 18 Prozent des industriellen Stromes verbraucht. Dabei sind fast die Hälfte des produzierten Plastiks kurzlebige Verpackungen, sprich Wegwerfprodukte. Eine aktuelle Studie zeigt, dass der jährliche Gas- und Ölbedarf von Tschechien eingespart werden könnte, wenn EU-weit die Hälfte der Plastikverpackungen eingespart und 90 Prozent tatsächlich stofflich recycelt würden.
Rapior: „Deutschland ist europäischer Spitzenreiter in der Plastikproduktion. Es ist somit in unserer und der Verantwortung der Bundesregierung, dem Plastikwahn einen Riegel vor zu schieben, die Produktion zu reduzieren und Mehrweg endlich zum neuen Normal zu machen. Hier lassen sich leicht viele Ressourcen einsparen.“
Die aktuell von der Bundesregierung zu erarbeitende nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie, um den Ressourcenverbrauch zu reduzieren, kann nur ein erster Schritt sein. Aus Sicht des BUND ist diese unverbindliche Strategie allein aber nicht ausreichend, um die vor uns liegenden Herausforderungen zu meistern. Vielmehr braucht es einen verbindlichen rechtlichen Rahmen, wie ihn ein Ressourcenschutzgesetz bieten würde und ein ambitioniertes Verpackungsgesetz mit verbindlichen und sanktionierbaren Mehrwegquoten in allen Bereichen.
Hintergrund:
Die politischen Bemühungen um einen besseren Schutz der Ressourcen der letzten Jahrzehnte sind komplett ins Leere gelaufen. Seit 1970 hat sich ihr Verbrauch weltweit verdreifacht, ohne Gegenmaßnahmen würde er sich bis 2060 noch einmal verdoppeln. In Deutschland stagniert der Verbrauch seit Jahren auf einem viel zu hohen Niveau.
Ein aktuelles BUND-Positionspapier liefert auf mehr als 30 Seiten Ressourcenschutzziele und ein Ressourcenschutzgesetz. Verbunden mit einem klaren Reduktionspfad würde so deutlich, wie viele Ressourcen überhaupt noch zur Verfügung stehen. Dies ist wichtig, damit unsere natürlichen Ressourcen nicht doppelt und dreifach verplant und weiter verpulvert werden.
Die BUND-Forderungen:
Gesetzesinitiative der Bundesregierung für ein Ressourcenschutzgesetz, das den Anwendungsbereich und die Grundsätze des Ressourcenschutzes festlegt, ohne dass alle bestehenden Regelungen in den einzelnen Fachgesetzen in ein Ressourcenschutz-Gesetzbuch umgeschrieben werden müssen. Das Ressourcenschutzgesetz muss messbare Schutzziele inklusive Bezugs- und Erreichungsjahr, Reduktionspfad, Monitoring, Sanktionen und Berichtspflichten verbindlich festschreiben.
Die Festlegung von zwei konkreten und verbindlichen Schutzzielen:
- Verringerung des Verbrauchs von abiotischen Primärrohstoffen auf maximal sechs Tonnen pro Person und Jahr, gemessen in Total Material Consumption (TMC) bis 2050
- Verringerung des Verbrauchs biotischer Primärrohstoffe auf maximal zwei Tonnen pro Person und Jahr (in TMC bis 2050)
Eine Halbierung des Ressourcenverbrauchs bis 2030
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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