Entwurf für ein Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz in NRW

3Bilder

Die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ mit über 200.000 Unterstützern hatte sich für die Einführung eines Gesetzes für Radfahrer stark gemacht. Daraufhin hat der Landtag die Landesregierung beauftragt, ein Gesetz zu erarbeiten, das sich an den Forderungen der Volksinitiative orientiert. Die Landesregierung greift darüber hinaus die Nahmobilität ganzheitlich auf: Fahrrad-, Fußverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge. Die Förderung des Radverkehrs soll jetzt im Gesetz verankert werden. Damit wird eine  Grundlage für den weiteren  Ausbau eines landesweiten Radwegenetzes soll dadurch ermöglicht werden.
Entwurf: Kernpunkte des neuen Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes:

Radvorrangnetz

Mit dem Gesetz wird ein Radvorrangnetz von landesweiten Verbindungen definiert. Das Radvorrangnetz wird mit Priorität geplant und gebaut. Städte, Gemeinden und Kreise sollen ihre örtlichen und überörtlichen Radnetze in das Radvorrangnetz integrieren. „Wir denken Radverkehr im Netz und machen aus einem Flickenteppich ein zusammenhängendes Radwegenetz“, sagte Verkehrsminister Wüst.

Bedarfsplan für Radschnellverbindungen

Zum Bau von Radschnellverbindungen wird ein Bedarfsplan erstellt. Das schafft Planungssicherheit für bestehende und zukünftige Planungen von Radwegen.

Vernetzung des Fahrrades

Das FaNaG NRW schafft die gesetzliche Grundlage für die Förderung vernetzter Mobilität. Gefördert werden Radstationen, Fahrrad-Garagen auch mit Lademöglichkeiten für E-Bikes, Mobilstationen als Verknüpfungspunkt für verschiedene Verkehrsmittel, etwa Bus und Bahn, E-Scooter, On-Demand-Shuttle oder Leih-Räder. „Wir stärken das Fahrrad als eigenständiges Verkehrsmittel. Zudem nutzen wir die Chancen der physischen und digitalen Vernetzung, damit das Fahrrad zu einem alltagstauglichen, zentralen Bestandteil multimodaler Wegeketten wird“, sagte Wüst.

Gleichrangigkeit im Straßenverkehr

Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz macht das Fahrrad erstmals zu einem gleichrangigen Verkehrsmittel neben allen anderen. Zur Nahmobilität gehört nicht nur der Radverkehr. So sieht das Gesetz attraktive und barrierefreie Gehwege vor. Ampelschaltungen sollen Fußgängern künftig gleiche Rechte wie Rad- und Autofahrern einräumen.

25 Prozent Radanteil

In Nordrhein-Westfalen sollen künftig 25 Prozent der Verkehrswege (Modal Split) auf das Rad entfallen. Nicht zuletzt mit E-Bikes, Pedelecs und besserer Infrastruktur geht das überall.

Sicherheit

Verkehrssicherheit wird im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz ein herausragender Stellenwert beigemessen. Die „Vision Zero“ – also das Bestreben, dass niemand im Straßenverkehr zu Schaden kommt – ist fest verankert. Die Förderung der Landesverkehrswacht wird zur gesetzlichen Pflichtaufgabe. In den nächsten fünf Jahren sollen alle landeseigenen Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen und größere Busse mit Abbiegeassistenten ausgerüstet werden.

Kommunale Unterstützung

Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz stärkt die Beratung der Kommunen. Die Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise (AGFS) und des Zukunftsnetzes Mobilität Nordrhein-Westfalen wird im Gesetz festgeschrieben.

Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“

Der Landtag hat die Landesregierung beauftragt, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zu erarbeiten und in den Landtag einzubringen, das die Forderungen der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ aufgreift. Nach der nun eingeleiteten Verbändeanhörung ist der nächste Schritt im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

41 folgen diesem Profil

1 Kommentar

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.