Eckpunkte für Fahrradgesetz vorgestellt

Die Eckpunkte für ein Gesetz zur Förderung des Radverkehrs und der Nahmobilität (FaNaG) in NRW wurden jetzt vorgestellt.Das  Fahrrad soll zu einem eigenständigen Verkehrsmittel für den Alltag werden Dafür schafft  NRW  ein landesweites Netz hochwertiger Radwege und vernetzen sie besser mit anderen Verkehrsmitteln. 
25 Prozent des Verkehrsaufkommens (Modalsplit) in Nordrhein-Westfalen soll künftig auf das Rad entfallen. NRW  bekennt sich  damit zu den Zielen der Volksinitiative ‚Aufbruch Fahrrad‘.“
Radschnellwege und Velorouten werden zu Hauptschlagadern eines hochwertigen Wegenetzes, das ganze Regionen miteinander verbindet. „E-Bikes und Pedelecs erhöhen die Reichweiten, die mit dem Rad erreichbar sind und machen das Fahrrad auch für längere Pendel-Distanzen attraktiv“.

Die Eckpunkte sehen vor, dass das Fahrrad bei der digitalen Vernetzung von Verkehrsangeboten eine zentrale Rolle spielen wird. Wegeketten mit einem Mix aus Rad- und ÖPNV-Strecken werden so zuverlässig kalkulierbar. Dazu gehört die Planung und der Bau von Mobilstationen und Fahrrad-Garagen an Verkehrsknotenpunkten.

Attraktive, barrierefreie Gehwege – möglichst baulich getrennt von Radwegen – sorgen für ein vernünftiges Miteinander von Fußgängern und Radfahrern. 

Nordrhein-Westfalen stellt in diesem Jahr zum zweiten Mal in Folge 47 Millionen Euro für den Radverkehr bereit. Zudem wurden die Fördersätze für sogenannte Radvorrangrouten um zehn Prozentpunkte auf bis zu 85 Prozent angehoben – eine spürbare Entlastung für die Kommunen. Darüber hinaus wurden im Ministerium die Stabsstelle Radverkehr und Verkehrssicherheit eingerichtet und beim Landesbetrieb Straßenbau NRW zehn neue Planerstellen geschaffen.
Die heutige Videokonferenz ist der Auftakt für weiteren Austausch mit Interessenvertretern. Mit ihnen sollen Themen wie Verkehrssicherheit, Fuß- und Radverkehr sowie die Rolle von Elektrokleinstfahrzeugen erörtert werden.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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