Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 28. September 2025 statt
Bundespräsident Steinmeier fertigt Anordnung über Bundestagswahl aus.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat am heutigen 23. August auf Empfehlung der Bundesregierung die Anordnung über die Bundestagswahl 2025 ausgefertigt. Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 28. September 2025 statt.
Die Neuwahl findet frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt (Artikel 39 Absatz 1 GG). Den Wahltag für die Bundestagswahl bestimmt der Bundespräsident (§16 BWG). Nach der Staatspraxis erfolgt die Bestimmung des Wahltages auf Vorschlag des Bundeskabinetts. Der Bundesinnenminister schlägt hierfür dem Bundeskabinett nach Befragung der Länder und der Fraktionen des Bundestages einen geeigneten Termin vor.
Die Wahl findet als Urnenwahl mit amtlichen Stimmzetteln statt. Wahlgeräte kommen in Deutschland nicht mehr zum Einsatz, seit das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 3. März 2009 die Wahlgeräteverordnung für verfassungswidrig erklärt hat.
In den Wahlkreisen werden für Gemeinden und Stadtteile bis zu 2.500 Einwohner Wahlbezirke (ca. 90.000) mit je einem Wahlraum gebildet. Die Wahlräume sollen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Menschen mit Behinderungen und mit Mobilitätsbeeinträchtigung, die Teilnahme an der Wahl erleichtert wird. Ob ein Wahlraum barrierefrei ist und wo man Informationen über barrierefreie Wahlräume erhält, wird auf der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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