Die Große Koalition lässt schon jetzt ihre Muskeln spielen

Außenansicht des Reichstagsgebäudes. Besucher auf der Wiese auf dem Platz der Republik am Tag der Ein- und Ausblicke im Deutschen Bundestag. | Foto: Katrin Neuhauser
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Fast zwei Monate nach der Wahl ist der Bundestag noch immer nicht arbeitsfähig - und das wird auch vorerst so bleiben: Am Montag stimmten CDU/CSU und SPD für eine Fortsetzung des parlamentarischen Stillstands. Die Große Koalition lässt schon jetzt ihre Muskeln spielen.

Seit fast fünf Monaten ist die Volksvertretung nun schon nicht arbeitsfähig, weil es keine Ausschüsse gibt. Ohne Ausschüsse kein Gesetzgebungsverfahren. Und ohne Gesetzgebungsverfahren keine Gesetze, also: parlamentarischer Stillstand. Nach dem Willen von CDU/CSU und SPD soll sich daran erst einmal nichts ändern. Weil Schwarz und Rot hinter den Kulissen Gemeinsamkeiten für eine Koalition ausloten, soll der Bundestag keine Fakten schaffen können, indem er beispielsweise über einen Gesetzesantrag abstimmt.
Dabei ist es nicht so, dass im Bundestag derzeit keine Entscheidungen getroffen würden. Als es darum ging, sich je einen zweiten Vizepräsidentenposten zu genehmigen, führten Union und SPD in Windeseile eine Abstimmung herbei.
Doch was den parlamentarischen Alltag angeht, ist das schwarz-rote Gebaren bisweilen äußerst merkwürdig. Zwei Anträge zum NSA-Abhörskandal, schob die Große Koalition in spe am Montag in einen ominösen, derzeit noch gar nicht exisitierenden "Hauptausschuss" ab. Einen solchen Hauptausschuss kennt weder das Grundgesetz noch die Geschäftsordnung des Bundestags. Aber Union und SPD bietet er die Gelegenheit, dort alles Unbequeme parken zu können, bis in ferner Zukunft einmal die regulären Ausschüsse eingesetzt werden.
Es zeigt, wie Union und SPD ihre Macht ausnutzen – sogar zur Selbstblockade des Parlaments. Wenn dies die ersten Anzeichen sind, könnte der parlamentarische Alltag in den nächsten vier Jahren zur Farce verkommen.
Der von Union und SPD verlangte "Hauptausschuss" soll bei einer Bundestagssitzung in der kommenden Woche eingesetzt werden, wie Parlamentspräsident Norbert Lammert gestern nach einem Treffen mit den Parlamentarischen Geschäftsführern mitteilte. Bis zur Einsetzung der regulären Bundestagsausschüsse (voraussichtlich im Januar 2014) soll der Super-Ausschuss Gesetzentwürfe und Anträge beraten sowie die aufgelaufenen Petitionen bearbeiten. Eine fachliche Behandlung von Gesetzentwürfen und Initiativen in der ganzen Breite, wie sie das Grundgesetz als Regelfall vorsähe, ist in einem solchem Ausschuss nicht möglich.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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