Die Bürgerinitiative Marl Hamm stellt klar: Die abfall- und raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Deponie liegen nicht vor

Foto: Bürgerinitiative Marl Hamm
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Als eine Geschichte aus dem Tollhaus bezeichnet der Sprecher der Bürgerinitiative Marl-Hamm, Freddy Schoknecht, die Antwort, die er vom Fachdezernat der Bezirksregierung Münster soeben auf eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz bekam.

Die Bürgerinitiative Marl Hamm, wollte wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage im Abfallinformationssystem des LANUV – AIDA – bereits Angaben zur geplanten DK I-Deponie auf der Bergehalde Brinkfortsheide-Erweiterung ins Netz gestellt wurden, obwohl es bislang keinerlei planungsrechtliche Voraussetzungen, geschweige denn ein konkretes Genehmigungsverfahren zur Errichtung einer Deponie gibt.
Neben Angaben zur Arbeitsstättennummer entdeckte die Bürgerinitiative Anfang Juni bereits die genehmigungsrechtliche Einstufung der DK I als unter Ziffer 5.4 der Industrieemissionsrichtlinie fallendes Vorhaben – die konkreten Angaben wurden inzwischen gelöscht, der „leere“ link besteht jedoch nach wie vor.
https://www.abfall-nrw.de/aida/steuer.php…

Die Bezirksregierung begründet in ihrer Antwort den Eintrag damit, dass sie als zuständige Genehmigungsbehörde „bereits frühzeitig eine Arbeitsstätte im Informationssystem Stoffe und Anlagen (ISA) des Landes NRW eingerichtet habe“, versichert aber im Folgenden, dass „sich dieses Vorhaben noch in einem sehr frühen (Vor-)Planungsstand befindet.“ Immerhin verweist sie aber in ihrem Schreiben unter der gleichlautenden Aktenzeichen-Nummer des gelöschten LANUV-Eintrages darauf hin, dass bereits in „den nächsten Wochen“ mit der Vorlage von Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung durch den potentiellen Betreiber, der DAH1 GmbH, zu rechnen ist.

Die Bürgerinitiative stellt klar: Die abfall- und raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben liegen nicht vor, mindestens solange der sich in Aufstellung befindliche Regionalplan keine Rechtskraft erlangt hat – und damit ist voraussichtlich in frühestens 2 Jahren zu rechnen. Der derzeit gültige Gebietsentwicklungsplan Emscher-Lippe erlaubt die Deponieplanung ohne ein langwieriges Änderungsverfahren nicht. Der gültige Abfallwirschaftsplan Teilplan Siedlungsabfälle sieht ebenfalls für die noch immer unter Bergaufsicht stehende Bergehalde Brinkfortsheide-Erweiterung keine Notwendigkeit für eine Deponie vor.

Die Bürgerinitiative erkennt nunmehr Hinweise, dass offenkundig hinter verschlossenen Türen zwischen Genehmigungsbehörde, Raumplanungsbehörde und der mit dieser Behörde wirtschaftlich verbandelten Antragstellerin, seiner 100% Tochter AGR, Tatsachen geschaffen werden sollen, die politisch dann möglichst rasch abgenickt werden, um die von der Bürgerinitiative festgestellten Umweltverstöße des derzeitigen Betreibers und zukünftigen Mitinvestors RAG unter der Untergrundabdichtung einer DK I für immer verschwinden zu lassen, ungeachtet von Ewigkeitslasten für Mensch und Umwelt.

Die Bürgerinitiative fordert umso dringlicher, dass im Diskurs um die Nachnutzung der Brinkfortshalde mit offenen Karten gespielt wird (so wie es uns Herr Oliver Wittke und Josef Hovenjuergen zu 100% zugesagt haben )und die Befassung mit dem rechtlichen Rahmen, der zu einem neuen Deponiestandort in Marl führen könnte, in die breite Öffentlichkeit verlagert wird. Die Bürgerinitiative ist überzeugt, dass eine wirklich unabhängige Umweltverträglichkeitsprüfung der Antragstellerin keine Umweltverträglichkeit bescheinigen kann, sie wird sich daher mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Deponieplanung wehren.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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